Die größte Änderung zu bisherigen Regeln bringen der Abstimmungsmechanismus im Fiskalpakt. Verfahren bei Verstößen gegen das geplante Abkommen können nur mit Zweidrittelmehrheit abgeblockt werden. Im Kern geht es um ein maximales Defizit von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, wobei auch Strafen und - im Unterschied zur aktuellen Bestimmung - eine Anrufung des Europäischen Gerichtshof durch andere Mitgliedsstaaten vorgesehen ist.

Zudem wird neuerlich festgeschrieben, dass die über 60 Prozent des BIPs liegende Verschuldung über 20 Jahre verteilt auf die kritische Marke zurückgeführt werden muss. Im Falle Italiens wären das drei Prozentpunkte Schuldenreduktion pro Jahr, in Österreich nur 0,6 Prozent. Rom wehrt sich auch noch gegen Sanktionen. Frankreich wiederum hat Probleme mit der Zuständigkeit des EuGH. Der Pakt soll 2013 in Kraft treten. (as, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24.1.2012)