Alle umweltschützerisch bewegten Menschen, die angesichts des kommenden neuen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP, was für ein Wort!) aufjubeln, müssen vor zu viel Euphorie gewarnt werden: Die weitreichenden Mitspracherechte, die sie sich erhofft haben, wird es nur bedingt geben. Zwar dürfen eingetragene Umweltorganisationen (NGOs) künftig Einsprüche erheben - nicht aber Anrainer oder sonstige interessierte Menschen oder gar betroffene Personengruppen.

Dennoch ist das neue UVP-Verfahren ein weitreichender Schritt. Schließlich geht es da um die Mitsprache bei Projekten wie neuen Kraftwerken, Bahn- und Straßenausbauten oder auch bei Versuchsbohrungen nach Schiefergas. Wie weitreichend der Schritt ist, kann man daran erkennen, dass das zuständige, VP-geführte Umweltministerium die Gesetzesnovelle zur Umweltverträglichkeit nicht von sich aus initiierte, sondern von der EU-Kommission dazu quasi gezwungen wurde. Die Kommission hatte nämlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich begonnen, wegen der Nichtbeteiligung von Umweltgruppen.

Es kann also nicht geschlossen werden, dass es künftig weniger von den (beim Bürger häufig und oft zu Recht ungeliebten) Großprojekten geben wird. Die künftigen Einspruchsrechte beschränken sich nur auf das Verfahren selbst. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung verhindert kein Projekt. (Johanna Ruzicka, DER STANDARD, 1.6.2012)