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"Diablo 3" verzückte und verärgerte Spieler gleichermaßen zum Start.

Foto: REUTERS/Ina Fassbender

Wegen fehlender Informationen zur Spielvoraussetzungen auf der Verpackung des Computerspiels "Diablo 3" sowie dem fehlenden Zugang zu dem Spiel wegen technischer Störungen hat der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Spielehersteller Blizzard abgemahnt. Blizzard habe es versäumt, auf der Spieleverpackung "einen ausreichenden Hinweis über eine dauerhafte Internetverbindung zur Nutzung des Spiels aufzunehmen", heißt es in der Aussendung des vzbv. Auch im Zusammenhang mit der Registrierungspflicht auf Battle.net, dem hauseigenen Netzwerk von Blizzard, fehlt die Information, dass es sich bei der Registrierung nicht um einen einmaligen Akt zur Eingabe des Game-Keys handelt. Vielmehr kann das Spiel nur genutzt werden, wenn der Spieler über seinen persönlichen Account auf Battle.net eingeloggt ist.

Error 37

Blizzard hat nun bis zum 13. Juli 2012 Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung wegen dieser Wettbewerbsverstöße abzugeben.

Zusätzlich spitzte sich die Situation im Fall von "Diablo 3" weiter zu, weil viele Spieler über einen längeren Zeitraum keinen Zugang zu dem Spiel erhielten. Stattdessen häuften sich die Fehlermeldungen. Spitzenreiter war hier der "Fehler 37" - ein Fehler, der das Einloggen auf dem Spieleraccount und damit das Spielen verhindert. Leider handelte es nicht nur um ein anfängliches Problem seitens Blizzards. Dem vzbv gingen seit dem Spielstart am 15.05.2012 bis Anfang Juni 2012 zahlreiche Beschwerden zu, so dass Handeln geboten war.

Dem Kunden verpflichtet

"Wenn Spielehersteller von den Nutzern verlangen, dass ein Spiel zum Beispiel nur über einen Spieleraccount online gespielt werden kann, so ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten, bereit zu halten", so das vzbv. Für bares Geld dürfe schließlich auch eine Gegenleistung, sprich ungetrübter Spielgenuss, erwartet werden. (red, derStandard.at, 15.6.2012)