"Das wird den Markt für digitale Distribution aufrütteln."

Foto: Sony

Per Download erworbene Software und Videospiele müssen laut einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiterverkauft werden können. Das am Dienstag gefällte Urteil geht, wie berichtet, auf einen Rechtsstreit zwischen der Firma UsedSoft und dem Konzern Oracle hervor. Das deutsche Unternehmen UsedSoft handelt mit gebrauchten Software-Lizenzen. 

Egal, ob Download oder DVD

Mit dem Verkauf der Software seien die Rechte des Herstellers an der betreffenden Kopie erschöpft, erklärten die Luxemburger Richter zur Begründung. Dabei könne es keine Rolle spielen, ob es sich um eine CD-Rom oder DVD oder aber um eine "nichtkörperliche Kopie" aus dem Internet handelt. Sehe der mit dem Verkauf geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor, sei dies nicht an den Erstkäufer gebunden. Allerdings dürfe der Erstkäufer die Software für den Weiterverkauf nicht kopieren.

Industrie auf den Kopf gestellt

Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für die Videospielindustrie haben, die immer stärker von Download-Verkäufen lebt. Frank Gibeau, Label-Manager des weltgrößten Videospielherausgebers Electronic Arts, schätzt, dass zumindest sein Konzern bereits "in naher Zukunft" komplett auf Digital-Verkäufe umgestiegen sein wird.

Der Download-Vertrieb über Portale wie Steam, Origin, PSN, Xbox Live oder Mobile-Shops wie Apples App Store und Google Play boomt. Dementsprechend dramatische Auswirkungen erwartet Green Man Gaming-Chef Paul Sulyok für den Digital-Markt. "Das wird den Markt für digitale Distribution aufrütteln. Auf lange Sicht bedeutet das große Veränderungen. Origin und Steam müssen Mechanismen entwickeln, mit Hilfe derer Kunden die Aktivierung von Download-Inhalten rückgängig machen können, um sie an Zweitkäufer weiterreichen zu können", sagt Sulyok gegenüber Eurogamer. (zw, derStandard.at, 4.7.2012)