Wien - In einem weiteren Gutachten wird Bundeskanzler Werner Faymann in der Inseratenaffäre bescheinigt, dass für die ÖBB kein Schaden festgestellt werden könne. Positive Effekte für den damaligen Verkehrsminister seien zwar wahrscheinlich, könnten nach fünf Jahren aber nicht mehr konkret gemessen werden, heißt es in der vorliegenden Expertise von Julia Wippersberg vom Publizistik-Institut der Uni-Wien, die im Auftrag des Anwaltes Gottfried Korn erstellt wurde.

Es geht um 24 jeweils zweiseitige ÖBB-Inserate in der "Kronen-Zeitung", in denen 2007 zunächst kritisch Probleme der ÖBB aufgezeigt wurden und Faymann erklären durfte, wie er die Missstände in den Griff bekommen will. Die Oberstaatsanwaltschaft hat im April dazu weitere Ermittlungen angeordnet und ein Gutachten des deutschen Experten Stefan Braun in Auftrag gegeben, der zu dem Schluss gekommen ist, dass es für die Kampagne einen entsprechenden Werbewert für die ÖBB gegeben habe.

"Kein monetärer Schaden"

In zwei weiteren Gutachten des Publizistik-Instituts der Uni-Wien vom 11. Juni und vom 27. Juli 2012 konnte für die ÖBB "kein monetärer Schaden eruiert werden." Die Berechnung eines monetären Wertes sei nach fünf Jahren nicht möglich. Auch ein Image-Schaden für die ÖBB, weil das Unternehmen zunächst eher negativ dargestellt wurde, wird darin verneint. Im Gegenteil: Da die Probleme der ÖBB in der Öffentlichkeit bekannt waren, wäre eine ausschließlich positive Darstellung des Unternehmens eher als imageschädigend zu klassifizieren als eine zweiseitige Darstellung. Es sei "eher klug" gewesen, "zweiseitig und selbstkritisch zu argumentieren als sich dem Vorwurf der Selbstgefälligkeit und der Kundenferne aus der Bevölkerung aussetzen zu müssen", wird die Strategie der Kampagne unterstützt.

Ein positiver Effekt für den damaligen Verkehrsminister Faymann liegt laut der Studie zwar "im Bereich des Möglichen und wohl auch Wahrscheinlichen", "kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht mehr festgestellt bzw. konkret gemessen werden". "Da der Einsatz von Testimonials sowohl dem Unternehmen als auch dem Testimonial selbst Vorteile verschaffen soll, sind positive Effekte wie Steigerung der Bekanntheit, Imageverbesserung oder Reputationsgewinn denkbar und möglich sowie von beiden Seiten (Unternehmen und Testimonial) intendiert und dem Wesen des Einsatzes eines Testimonials geradezu immanent." (APA, 23.8.2012)