Seit Jahresbeginn gelten in Wien neue Stickoxid-Grenzwerte.

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Liegt brütende Hitze über der Stadt, erweisen sich alte, schon länger nicht gewartete Gasthermen manchmal als Todesfallen - wie der aktuelle Fall in Wien-Währing einmal mehr vor Augen führt. "Meist sind die Ursache für Kohlenmonoxidvergiftungen schlecht gewartete Gasgeräte oder die in Wien immer noch nicht verbotenen 5-Liter-Durchlauferhitzer ohne Kaminanschluss", warnt Michael Mattes, Innungsmeister der Installateure.

Besonders bei hohen Außentemperaturen im Sommer komme es immer wieder zu Abgasrückstauproblemen. "Die Wiener Installateurinnung empfiehlt daher den Besitzern älterer Gasgeräte dringend, besonders vorsichtig zu sein. Die Geräte sollten möglichst nur kurz betrieben werden. Während des Betriebes, zum Beispiel beim Duschen, sollte immer ein Fenster geöffnet sein."

Luftstoppel verhindert Zug

Durch die hohen Außentemperaturen entsteht im Rauchfang ein "Luftstoppel" und der natürliche Zug im Fang funktioniert nicht oder eingeschränkt. Die Folge: Die Abgase können nicht abgeführt werden und strömen direkt in den Raum.

Ein großes Sicherheitsrisiko stellen für Mattes außerdem die noch über 20.000 veralteten 5-Liter-Gasdurchlauferhitzer ohne Kaminanschluss dar. "Ihre Abgase strömen einfach in den Raum. Früher war dies bei den nicht gedämmten Häusern mit zugigen Fenstern kein Problem. Heute sind die Häuser zu dicht für diese Uralt-Technik."

Alte Thermen austauschen

Anfang des Jahres gab es auch Aufregung über eine ausgelaufene Übergangsfrist, womit auf einen Schlag rund 60.000 Wiener Gasthermen - meist über 20 Jahre alte Geräte, fallweise aber auch solche jüngeren Datums - nicht mehr den gesetzlichen Regelungen, konkret der Wiener Emissionsgrenzwerteverordnung, entsprachen. Es geht dabei um den erlaubten NOx-Wert (Stickoxid), "und dieser lässt sich am Gerät selbst nicht mehr ändern", erklärt Alexander Schrötter von der Installateur-Landesinnung auf Anfrage von derStandard.at. Ursprünglich hieß es, eine Novelle des Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetzes werde diese zeitweise "Illegalität" dieser Thermen wieder beenden. Allerdings wollte die Wiener MA 22 (Umweltschutzabteilung) im Rahmen dieser Gesetzesnovelle nicht mehr an den neuen NOx-Werten "rütteln".

Nicht mehr den Vorgaben entsprechende Geräte werden deshalb auch weiterhin vom Rauchfangkehrer beanstandet werden müssen, üblicherweise mit der Auflage, innerhalb einer bestimmten Frist die Therme auszutauschen. Als Betreiber einer Gastherme sei man ohnehin vom Gesetz her zu einer jährlichen Wartung verpflichtet, und wenn sich hier ein Gerät als nicht mehr tauglich erweist, "sollte es dringend getauscht werden". Innungsmeister Mattes weist außerdem darauf hin, dass ein gut gewartetes Gerät wesentlich weniger Gas verbrauche.

Wer eine allfällige neue Therme zahlen muss, sei ein mietrechtliches Problem, so Schrötter - hier halte man sich ganz bewusst raus. "Wer den Auftrag gibt, kriegt normalerweise auch die Rechnung." Die bisherige Judikatur dazu hat allerdings lediglich einen weiteren wohnrechtlichen "Graubereich" zu Tage gefördert, in dem nicht geklärt ist, wer für Instandhaltung bzw. Ersatz einer kaputten oder nicht mehr den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Gastherme verantwortlich ist. Nach Meinung von Mieterschützern haben Mieter jedenfalls ein Mietzinsminderungsrecht, falls die (mitvermietete) Therme nicht funktioniert. (map, derStandard.at, 24.8.2012)