Screenshot: derStandard.at

Weil das auf Initiative des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (F) ins Leben gerufene Blog "unzensuriert.at" am 28. Mai 2012 und am 2. Juli 2012 berichtet hatte, gegen den ORF-Journalisten Ed Moschitz wäre noch ein Verfahren wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung anhängig, ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht der Medieninhaber der Zeitung, die 1848 Medienvielfalt Verlags GmbH, wegen übler Nachrede im Sinn des § 6 Mediengesetz schuldig gesprochen und zu einer Entschädigung von insgesamt 2.000 Euro verurteilt worden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Anwurf

Moschitz hatte für eine "Am Schauplatz"-Reportage jugendliche Skinheads zu einer Wahlkampfveranstaltung von Heinz-Christian Strache begleitet. Im Anschluss erhob der FPÖ-Obmann den Vorwurf, der Reporter habe dabei die Burschen aufgefordert, die rechte Hand zum Hitlergruß zu erheben oder die Worte "Sieg Heil" zu rufen. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nahm Ermittlungen auf. Bereits im Juni 2011 wurde das Wiederbetätigungs-Verfahren gegen Moschitz eingestellt, worüber zahlreiche überregionale Medien unter Bezugnahme auf eine APA-Eilt-Meldung berichteten.

"Recherche"

Der Chefredakteur von "unzensuriert.at", Alexander Höferl, der seiner Aussage nach den ersten der beiden von Moschitz geklagten Artikel verfasst hatte, erklärte nun Richterin Nicole Baczak, er sei sich der Verfahrenseinstellung "zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst" gewesen. Auf die Frage, wie er recherchiert hätte, berief sich Höferl auf "Internetrecherche und Google-News". Dort habe er Meldungen gefunden, "aus denen nicht herauszulesen war, dass das Verfahren wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung schon eingestellt ist". Höferl räumte ein, weder bei der zuständigen Staatsanwaltschaft noch bei Moschitz nachgefragt zu haben.

Verstoß

Für die Richterin lag damit ein grober Verstoß der journalistischen Sorgfaltspflicht vor. Die Basis, auf der die zulasten von Moschitz gehende "ehrenrührige Behauptung" fußte, sei "nicht einmal eine journalistische Tätigkeit", sagte Baczak. Sollte ihr Urteil in Rechtskraft erwachsen, muss dieses binnen 14 Tagen auf "unzensuriert.at" veröffentlicht werden. (APA, 21.09.12)