Das ORF-Fernsehen ist nicht verwechselbar mit Privaten. Wer je ORF eins sah, den mag der Befund der Medienbehörde wundern. Vielleicht wollte sie die Gebührenfunker über ihre anderen Erkenntnisse hinwegtrösten.

Die unabhängige Medienbehörde hat auch klar festgestellt: 80 Prozent Unterhaltung in ORF eins übersteigen den Rahmen eines Vollprogramms. 6,44 Prozent Kultur wie in ORF 2 sind zu wenig. Mit Bedacht und Augenmaß interpretiert die Behörde die Vorgaben des Gesetzes, wonach Info, Kultur, Sport und Unterhaltung "angemessen" vorkommen müssen. Mit freiem Auge war den TV-Programmen anzusehen, dass sie das nicht erfüllen. Nun ist, in erster Instanz, amtlich, dass der ORF damit das Gesetz verletzt.

Die Reaktion war absehbar: Wer den ORF an gesetzliche Vorgaben erinnert, greife in dessen Programmhoheit ein, in dessen Unabhängigkeit und Autonomie, die Verfassung und Menschenrechtskonvention garantieren.

Ebenso erwartbar ist der nächste Schritt des ORF: Wenn Bundeskommunikationssenat und Höchstgerichte den Entscheid bestätigen, muss eben das Gesetz geändert werden. Im Sinne seines Menschenrechts auf die Unabhängigkeit, Kommerz und Quotenjagd zu betreiben.

Unabhängigkeit demonstrierte die Medienbehörde mit ihrer Erinnerung, der ORF als Österreichs Maß der Medienpolitik definiere nicht allein, wofür er 600 Millionen Gebühren erhält. (Harald Fidler, DER STANDARD, 6./7.10.2012)