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Führerscheine, die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt wurden oder werden, gelten noch 20 Jahre. Alle ab dem 19. Jänner dann nur mehr 15 Jahre.

Foto: APA/HANS KLAUS TECHT

Wien - Seit Jahresbeginn stürmen Autofahrer das Wiener Verkehrsamt. "Wir bearbeiten derzeit so viele Anträge wie nie zuvor", sagt ein Beamter. Von 1. Jänner bis 30. September wurden rund 35.000 Anträge für einen Scheckkartenführerschein gestellt, berichtet Manfred Reinthaler von der Wiener Landespolizeidirektion.

Ein Grund für den großen Andrang: Im Jänner 2013 tritt die 3. Führerscheinrichtlinie in Kraft. Viele Autofahrer denken, sie müssen ihre Lenkerberechtigung noch rechtzeitig tauschen, damit sie einen unbefristeten Scheckkartenführerschein bekommen. Das stimmt nicht: Alle Führerscheine, die bis einschließlich 18. Jänner 2013 ausgestellt werden, bleiben dann noch 20 Jahre gültig, also bis 18. Jänner 2033 (siehe auch: Fragen und Antworten zum "neuen Führerschein").

Neue Befristung auf 15 Jahre

Was sich ändert: Alle Lenkberechtigungen, die ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, haben nur mehr 15 Jahre Gültigkeit. Eine weitere Ursache für den Ansturm ist laut Reinthaler, dass viele Autofahrer fürchten, ab 2013 zu einem Gesundheitstest zu müssen, wenn sie erst dann den Führerschein tauschen. Das stimmt aber nicht. "Auch in Hinkunft sind keine Gesundheitstests vorgesehen", so Reinthaler.

Am Wiener Verkehrsamt ist die Antragsflut aber ungebrochen. "In Spitzenzeiten haben wir bis zu 500 Leute am Tag dagehabt", sagt Reinthaler. Die Steigerung bei den Anträgen beläuft sich derzeit auf 25 Prozent im Vergleich zum Jahr davor. Mittlerweile gibt es einen "Nummernstopp". Ab dem 200. Antrag, der an einem Werktag gestellt wurde, ist Schluss.

Nummerator im Einsatz

Mithilfe eines Nummerators wird im Verkehrsamt darauf hingewiesen, wie viele Anträge an einem Tag noch bearbeitet werden. Viele Antragsteller müssen deshalb unverrichteter Dinge wieder gehen. "Bei Diebstahl, Verlust oder Verlängerung der Führerscheinklasse machen wir natürlich eine Ausnahme", sagt Reinthaler. In diesen Fällen werde ein Antrag dennoch bearbeitet.

Die Hälfte der Führerscheine, die getauscht werden, sind noch gültig. Das heißt, die Identität der Person ist klar erkennbar und der Schein nicht beschädigt. "Unser Appell lautet, nur dann zu tauschen, wenn es notwendig ist", sagt Reinthaler. (APA/red, derStandard.at, 11.10.2012)