Die meisten Laufhäuser locken ihre Kunden mit Sonderaktionen, etwa zu Feiertagen oder am Wochenende.

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Das größte Laufhaus Europas soll in Niederösterreich entstehen - DER STANDARD berichtete. Doch was braucht man, um eines zu eröffnen, und wer kann dort arbeiten? Julia Herrnböck sucht Antworten.

Frage: Was ist denn eigentlich ein Laufhaus?

Antwort: Es handelt sich um ein Bordell, in dem Prostituierte ein Zimmer angemietet haben. Die Tagesmiete beträgt üblicherweise zwischen 70 und 120 Euro. Die Freier "laufen" durch das Haus, daher der Name.

Frage: Wer erteilt eine Genehmigung für ein Laufhaus?

Antwort: In Niederösterreich, wo das Funmotel - "Europas größtes Laufhaus", wie es auf der Projekthomepage heißt - gebaut werden soll, ist zunächst die Gemeinde und die Bezirkshauptmannschaft für Bau- und Betriebsbewilligungen zuständig. In dem konkreten Fall sei weder im Wirtschafts- noch im Frauen- oder im Familienressort ein Antrag eingegangen. Auch die niederösterreichische Landesregierung will von dem Projekt Funmotel nichts gehört haben.

Frage: Wie ist das mit Genehmigungen für Laufhäusern in Wien?

Antwort: In Österreich regelt bis auf die Sittenwidrigkeit jedes Bundesland die Ausübung von Prostitution. Seit November 2011 ist in Wien ein neues Prostitutionsgesetz in Kraft, bis November 2012 gab es eine Übergangsfrist für die Lokale, die ab sofort Meldepflicht haben. Wer bis dahin nicht eingereicht hat, muss eigentlich zusperren. Zuständig dafür ist die Polizei, genauer die Meldestelle für Prostitutionsangelegenheiten und das Magistrat.

Frage: Was sind die Voraussetzungen für ein Laufhaus?

Antwort: Es muss über einen separaten Eingang verfügen, darf sich weder in der Nähe eines Bahnhofs oder in einem Stationsgebäude befinden und nicht in einer Wohnung eines Wohnhauses sein. Wohnungsprostitution ist in ganz Österreich illegal. Grundvoraussetzungen sind ab sofort Fluchtwege, Feuerlöscher, ausreichende Anzahl von Duschen und Alarmknöpfe in den Zimmern. Auch das berühmte "Rotlicht" darf nicht mehr leuchten, Passanten sollen von außen nicht in das Lokal reinsehen. Betreiber dürfen keine Vorstrafe von über einem Jahr aufweisen.

Frage: Wie viele dieser Lokale gibt es derzeit in Wien?

Antwort: Rund 450. Von den etwa 230, die um eine Genehmigung angesucht haben, wurde bis jetzt rund 30 das OK gegeben. Die Pläne müssen die Bestätigung eines Ziviltechnikers enthalten.

Frage: Wenn nur so wenige eine Genehmigung haben, warum sind dann immer noch so viele offen?

Antwort: Die Polizei gewährt allen Betreibern eine Art Schonfrist. Wer noch keine Genehmigung hat, aber eingereicht hat, darf auf Kulanz hoffen. Der Großteil der Lokale, die sich die notwendigen Umbaumaßnahmen nicht leisten wollen, wird vermutlich nach und nach zusperren, neue Etablissements werden eröffnen. Wer einen negativen Bescheid bekommt, hat 14 Tage Zeit, Einspruch zu erheben.

Frage: Wer darf in einem Laufhaus arbeiten?

Antwort: Jeder, der über 18 Jahre alt ist und sich legal in Österreich aufhält, kann sich bei der Polizei zur Prostitution melden, auch Asylwerber. Nach einer gesundheitlichen Untersuchung, die jede Woche wiederholt werden muss, bekommt man den "Deckel", die Kontrollkarte, die der Polizei jederzeit vorgewiesen werden muss. Registrierte Prostituierte zahlen regulär Einkommensteuer- und Sozialversicherungsbeiträge. (Julia Herrnböck, DER STANDARD, 6.11.2012)