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Am Fahrrad soll ab der kommenden Saison ein Handyverbot gelten.

Foto: Reuters/van Weel

Wien - Am Dienstag endete die Begutachtungsfrist einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die zahlreiche Neuerungen für Radfahrer bringen soll. Bereits mit Beginn der neuen Fahrradsaison, frühestens im Jänner, soll das Gesetz in Kraft treten. Darin enthalten ist auch ein explizites Handyverbot.

Die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahrungen hätten wenig Neues oder Überraschendes gebracht, hieß es aus dem Verkehrsministerium. Man gehe davon aus, dass das Paket in der vorliegenden Form beschlossen werde.

Die wesentlichen Inhalte:

  •  Am Fahrrad soll ein Handyverbot gelten. Eine Hand muss lenken, die andere für Abbiegezeichen frei bleiben.
  • Städte und Gemeinden können eigene Fahrradstraßen und Begegnungszonen schaffen: Auf Fahrradstraßen sind Autos nur ausnahmsweise (Zu- und Abfahren) erlaubt, Radler werden gegenüber Autofahrern bevorrangt. In Begegnungszonen sind alle Verkehrsteilnehmer gleichgestellt - Vorrang hat grundsätzlich der Schwächere.
  • In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Schnelle Radfahrer sollen sich - sofern es die Sicherheit erlaubt - in den Autoverkehr einreihen dürfen.

Die Promillegrenze für Radfahrer soll dagegen nicht gesenkt werden. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) hatte sich für eine Senkung von 0,8 auf 0,5 Promille ausgesprochen. Die Mehrheit der Experten sei dagegen gewesen, erklärte das Verkehrsministerium. Auch die Kennzeichnungspflicht, also etwa Nummerntafeln für Radfahrer, ist vom Tisch.

ÖAMTC kritisch

ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer beurteilt die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht, die Errichtung von Fahrradstraßen und das Handy-Verbot kritisch. Das Verbot des Telefonierens sollte globaler betrachtet werden: "Statt eines eigenen Handy-Verbots für Radfahrer wäre es sinnvoller, ganz allgemein und deutlicher als bisher ablenkende Tätigkeiten beim Lenken jedes Fahrzeuges zu verbieten. Wie bisher im Kraftfahrrecht festgelegt, könnte die Handy-Benützung mit Freisprecheinrichtung zugelassen werden", schlägt Hoffer vor.

Die Notwendigkeit von eigenen Fahrradstraßen bei gleichzeitiger Aufhebung der Radewegbenützungspflicht bezweifelt der ÖAMTC-Chefjurist: "Es gibt zwar bisweilen Kapazitätsgrenzen auf manchen Radwegen. Es sollten aber Schritte vermieden werden, die motorisierte und nicht motorisierte Gruppen gegeneinander aufbringen." Auch für Radfahrer gelte auf Radwegen die Verpflichtung, die Fahrgeschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen anzupassen.

Konfliktpunkte minimieren

Zur beabsichtigten Aufweichung der Radwegbenützungspflicht kritisiert der ÖAMTC-Chefjurist, dass nicht festgelegt sei, unter welchen Kriterien davon abgegangen werden darf. Dem Straßenerhalter völlig freie Hand zu lassen, ob er Radwege unter Benützungspflicht belassen möchte oder diese aufheben will, erscheine verfassungsrechtlich bedenklich. Bei der Planung und der Weiterentwicklung von Radverkehrsflächen sollte vielmehr darauf geachtet werden, die Zahl der Konfliktpunkte zu minimieren.

Gleichzeitig hält der ÖAMTC-Jurist eigene Vorschriften für Fahrradstraßen für übertrieben, denn: "Der Radverkehr sollte nicht privilegiert, sondern gleichberechtigt am Verkehr teilnehmen." Der ÖAMTC unterstütze jedoch die Errichtung von Begegnungszonen: "Eine Begegnungszone schafft einen rechtlichen Rahmen für die gemeinsame Nutzung einer Verkehrsfläche für unterschiedliche Fahrzeuge und Fußgänger. Alle sind gleichberechtigt. Spielen ist unzulässig. Parken ist nur auf gekennzeichneten Abstellplätzen erlaubt." Als Tempolimit empfiehlt Hoffer 20 km/h, mit der Möglichkeit für Abweichungen. (APA, 6.11.2012)