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Bundeskanzler Werner Faymann (re.) und Vizekanzler Michael Spindelegger bei der Regierungsklausur in Laxenburg am Freitag.

Foto: apa/Jaeger

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Wer künftig Studiengebühren zahlen muss.

Grafik: apa

Wien/Laxenburg - Bei den Studiengebühren bringt die bei der Regierungsklausur am Freitag geplante Neuregelung ab dem Sommersemester 2013 den Studenten ein Deja-vu. Wie DER STANDARD bereits berichtete, müssen grob gesprochen nicht berufstätige Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger Beiträge entrichten - das sind rund 15 Prozent aller Studenten. Dieselbe Regelung galt bereits zwischen 2009 und 2011.

Langzeitstudenten zahlen pro Semester wie bisher 363,36 Euro, Nicht-EU-Bürger hingegen 726,72 Euro, also das Doppelte. Auch auf Zugangsbeschränkungen in fünf weiteren Fächern hat sich die Regierung geeinigt.

Berufstätige ausgenommen

Beitragspflichtig sind zum einen inländische und EU-Studenten, die die vorgeschriebene Mindeststudienzeit um zwei Semester überschritten haben. Davon ausgenommen sind berufstätige Studenten, Studienbeihilfebezieher, behinderte Studenten sowie (für den Zeitraum der entsprechenden Verhinderung) Kranke und Schwangere, Studenten auf Auslandssemestern sowie Studenten mit Kinderbetreuungspflichten.

Ebenfalls zahlen müssen Studenten aus Nicht-EU-Staaten. Ausnahmen gibt es für Studenten aus Entwicklungsländern sowie Studenten, deren Heimat-Uni aufgrund eines Abkommens Österreichern ebenfalls die Gebühren erlässt. Außerdem können die Universitäten Studenten aus einer bestimmten Liste an Staaten die Gebühren rückerstatten.

40 Millionen Euro pro Jahr

Finanziell bringt die Regelung den Unis laut Wissenschaftsministerium insgesamt 40 Millionen Euro pro Jahr - aufgrund der Verdoppelung der Gebühren für die Nicht-EU-Bürger um fünf Mio. mehr als zwischen 2009 und dem Wintersemester 2011/12.

Höhere Stipendien

Ausgebaut wird durch die Neuregelung auch die Studienförderung: Durch die Erhöhung der Freibeträge bei nichtselbstständigen Einkünften erhalten rund 20.000 Studienbeihilfe-Bezieher höhere Stipendien. Ihre Beihilfe steigt um bis zu 155 Euro pro Studienjahr, was rund 2,5 Millionen Euro pro Jahr kosten wird.

Autonome Gebühren werden saniert

Neben einer Neuregelung der Studiengebühren ab dem Sommersemester 2013 will die Regierung auch die von acht Universitäten im laufenden Wintersemester eingehobenen "autonomen" Studiengebühren sanieren. Die von den Unis erlassenen Verordnungen sollen rückwirkend mit 1. Juni 2012 als Gesetz beschlossen werden, hieß es aus dem Wissenschaftsministerium.

Grund dafür ist ein vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeleitetes Verordnungsprüfungsverfahren bezüglich der Satzung der Universität Wien. Diese hatte im abgelaufenen Wintersemester - so wie die Universitäten Innsbruck, Graz und Linz, die Wirtschaftsuniversität, die Technische Uni Graz, die Veterinärmedizinische Universität und das Mozarteum Salzburg - unter Berufung auf ihre Autonomie in dieser Frage ohne gesetzliche Grundlage Gebühren eingehoben. Der VfGH hatte dagegen Bedenken angemeldet.

Fünf Fächer werden beschränkt

Neben der Regelung für Studiengebühren hat sich die Regierunga auch auf neue Zugangsbeschränkungen geeinigt. Ab dem kommenden Studienjahr wird die Liste zugangsbeschränkter Fächer an den Unis länger: Derzeit sind in Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, Sportwissenschaften, Psychologie und Publizistik sowie in Studien an den Kunstuniversitäten die Plätze beschränkt. In den Studienjahren 2013/14 bis 2015/16 wird nun auch in den Studienfeldern Informatik, Biologie und Biochemie, Architektur und Städteplanung, Wirtschaftswissenschaften (jeweils nur für Bachelor-Studien) sowie im Diplomstudium Pharmazie nur noch eine gewisse Zahl an Plätzen vergeben.

Probelauf für Studienplatzfinanzierung

Hintergrund der neuen Zugangsbeschränkungen ist ein Probelauf für die geplante Studienplatzfinanzierung, bei der den Universitäten eine definierte Zahl an Studienplätzen ausfinanziert wird. Die Mindestzahl aller Plätze pro Studienfeld wird gesetzlich festgelegt und orientiert sich an der Studienanfängerzahl des Wintersemesters 2011/12. Wie viele Plätze die einzelnen Unis anbieten, wird dann zwischen den Hochschulen und dem Wissenschaftsministerium ausverhandelt. Gibt es mehr Interessenten als Plätze, können die Unis Zugangsregelungen - sprich Aufnahmeprüfungen oder andere Varianten der Studentenauswahl - beschließen.

Gleichzeitig sollen in den fünf künftig neu zugangsbeschränkten Studienfeldern insgesamt 95 zusätzliche Professuren geschaffen werden, der weitaus größte Teil (40 Stellen) in den Wirtschaftswissenschaften. Dafür werden in der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode (2013 bis 2015) 36 Millionen Euro aus den Offensivmitteln der Hochschulmilliarde eingesetzt.

Erstmals SPÖ-ÖVP-Einigung

Mit der Einigung bei Studiengebühren betreten SPÖ und ÖVP Neuland, noch nie haben sie gemeinsam eine Studiengebühren-Regelung beschlossen. Die erstmalige Einführung der Gebühren erfolgte 2001 unter Schwarz-Blau, von 2009 bis zum Wintersemester 2011/12 galt jenes Gesetz, das SPÖ, Grüne und FPÖ gegen den Willen der ÖVP durchgesetzt hatten.

Nötig geworden war die Neuregelung der Studiengebühren durch die Aufhebung dieses Gesetzes durch den VfGH. Das Gesetz hatte sich bei der Frage der Gebührenpflicht an der Zahl der Studienabschnitte eines Studiums orientiert. Da es in der neuen Bachelor/Master-Struktur aber keine Studienabschnitte mehr gibt, sah der VfGH die Regelung als zu unklar an und hob sie im Juli 2011 auf. Die Reparaturfrist bis Februar 2012 ließ die Regierung verstreichen - worauf die Unis zu der "autonomen" Einhebung griffen. 

Spindelegger: Sicherheit entscheidend

Bei der Neuregelung der Studiengebühren sei die Sicherheit für die Unis entscheidend, betonte Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP). Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) hob die Verbesserungen bei den Stipendien hervor. (APA, 9.11.2012)