Wien - Über Geld wird bekanntlich ungern gesprochen. Erst recht übers eigene. So wissen viele heimische Abgeordnete nicht, was der parlamentarische Sitznachbar verdient - auch nicht, wenn der die gleiche Position hat und derselben Fraktion angehört. Denn was Politikern nach Abzug der Steuern an Bundespartei, Länder-, Bezirks- und Teilorganisationen bleibt, ist uneinheitlich und intransparent. Sicher ist bloß: Am wenigsten verdienen Abgeordnete der Koalitionsparteien.
Nach vier Jahren Nulllohnrunde bekommen die heimischen Politiker nun eine abgeschwächte Inflationsanpassung um 1,8 Prozent, also rund 150 Euro mehr im Monat. Damit kommt ein Abgeordneter des österreichischen Nationalrats auf ein monatliches Bruttosalär von 8307 Euro. Was davon aber auf dem Konto landet, differiert von Parlamentarier zu Parlamentarier, bestätigen SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter wie auch ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf. Die Abgaben an Partei und parteinahe Organisationen roter und schwarzer Parlamentarier belaufen sich monatlich auf bis zu 2000 Euro (Grafik).
"Von wegen Transparenz", sagt dazu Hubert Sickinger. "Die Parteiförderung gehört ersatzlos abgeschafft", fordert der Politexperte. Denn abgesehen von der Uneinheitlichkeit handle es sich um eine " verdeckte staatliche Förderung" für etwas, was ohnehin subventioniert werde. "Die Parteiförderung ist im vergangenen Jahr fast verdoppelt worden. Es ist an der Zeit, dass sich Abgeordnete kollektiv wehren."
Auch Franz Fiedler, Chef von Transparency International, fordert eine Abschaffung der Abgabe. "Die Parteisteuer ist ein finanzieller Aufwand zur Erhaltung des Arbeitsplatzes. Dass sich Politiker Listenplätze kaufen, hat ja wohl einen absolut unguten Beigeschmack." Das Problem, so sind sich beide Experten einig, sei auch die steuerliche Absetzbarkeit der Abgaben. "Wäre das nicht möglich, würden sich Politiker die hohen Zusatzkosten nicht mehr gefallen lassen", sagt Sickinger.
OGH stellt Parteisteuern infrage
Ein Entscheid des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2010 stellt auch die Verfassungskonformität der Parteisteuer infrage: Nur wenn "den von Mandatsträgern vereinbarungsgemäß zu leistenden Parteisteuern konkrete, in Geld bewertbare Gegenleistungen gegenüberstehen, kann die zu leistende Parteisteuer nicht als sittenwidrig angesehen werden". Im Rahmen einer solchen Sittenwidrigkeitsprüfung müsse im Einzelfall abgewogen werden, welche konkreten Gegenleistungen Mandatare durch die jeweilige Parteienorganisation erfahren, erklärt OGH-Richter Raimund Wurzer.
0 bis 12,5 Prozent bei Oppositionsparteien
Immerhin übersichtlicher gestaltet sich das Abgabensystem der Oppositionsparteien: FPÖ-Abgeordnete bekommen zehn Prozent ihres Gehalts, also 831 Euro, automatisch abgebucht. Der Großteil davon gehe an die Bundespartei und werde für "soziale Aktivitäten" verwendet, erklärt FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky. Ein kleiner Teil werde für den Parlamentsklub abgezweigt.
BZÖ-Abgeordneten werden 12,5 Prozent ihres Gehalts als Klubabgabe abgezogen, Parteisteuer gibt es keine. "Das Geld verwenden wir für Verpflegung auf Klausuren und Zusatzleistungen des Klubs", sagt Bündnissprecher Heimo Lepuschitz.
Auch die Grünen erheben keine Parteisteuer im eigentlichen Sinn. Fünf Prozent des Bruttoeinkommens der Abgeordneten, also monatlich rund 415 Euro, werden allerdings zur Finanzierung des Grün-Alternativen Vereins zur Unterstützung von Bürgerinitiativen (BIV) verwendet.
Gar nichts bezahlen nach eigener Angabe lediglich Abgeordnete des Team Stronach - sie sind unter den Parlamentariern somit die Spitzenverdiener: Laut "Brutto-Netto-Rechner" des Finanzministeriums bleiben ihnen nach Abzug regulärer Steuern monatlich 4603 Euro. (Katharina Mittelstaedt, DER STANDARD, 5./6.1.2013)