Es ist in Österreich nicht zulässig, Frauen im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs nach einem späteren Kinderwunsch zu fragen.

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"Planen Sie, irgendwann ein Kind zu bekommen?" - diese Frage nach einem etwaigen Kinderwunsch ist in Bewerbungsgesprächen in Österreich nicht erlaubt. Trotzdem wird sie immer wieder gestellt - und von Frauen beantwortet, die nicht wissen, dass sie es nicht müssten.

Eine junge Frau aus Linz bekommt nun 1.000 Euro Schadenersatz, weil sie trotz idealer Qualifikation für einen Job abgelehnt wurde - aufgrund einer "nicht abgeschlossenen Familienplanung". Ausbildung und Berufserfahrung der studierten Betriebswirtin hatten zu 100 Prozent mit dem ausgeschriebenen Anforderungsprofil übereingestimmt. Doch der Arbeitgeber hatte eine Frau mit abgeschlossener Familienplanung gesucht. Erstritten hat den Schadenersatz die Arbeiterkammer Oberösterreich.

Ablehnung aufgrund vermuteten Kinderwunsches nicht zulässig

Der Schadenersatzanspruch besteht, weil eine Ablehnung bei idealer Qualifikation nicht zulässig ist, wenn der Arbeitgeber annimmt, die Bewerberin könnte noch Kinder bekommen, heißt es von der Arbeiterkammer.

Dass immer mehr Frauen bewusst wird, dass sie im Job diskriminiert werden, zeige sich daran, dass die Gleichbehandlungsberatung der Arbeiterkammer immer häufiger in Anspruch genommen werde: Von Dezember 2011 bis Dezember 2012 gab es allein in Oberösterreich einen Anstieg um 22 Prozent. Mehr als die Hälfte der Beratungsfälle hätten sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz betroffen.

"Bei 20 Prozent ging es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, etwa im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft während der Probezeit oder um Kündigungen nach dem Aufzeigen einer Diskriminierung" so die AK Oberösterreich. 20 Prozent hätten Entgeltdiskriminierungen, vier Prozent Benachteiligungen bei der Einstellung betroffen. (red, derStandard.at, 18.3.2013)