Mexiko-Stadt - Der Oberste Gerichtshof Mexikos hat die sofortige Freilassung von 15 Ureinwohnern angeordnet, die wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an dem 1997 verübten Massaker von Acteal zu jeweils 36 Jahren Haft verurteilt worden waren. Bei den Schuldsprüchen seien "unzulässige" Beweismittel herangezogen worden, urteilte der Oberste Gerichtshof. Bei der Bluttat waren im südlichen Bundesstaat Chiapas insgesamt 45 Angehörige der Volksgruppe der Tzotzilen ermordet worden, darunter viele Frauen und Kinder.

Im Prozess wurden die später Verurteilten bereits vorab als die Schuldigen hingestellt, wie der Oberste Gerichtshof nun feststellte. Sie waren auf Fotos zu sehen, von denen gesagt wurde, sie zeigten die Täter. Mit diesem Vorgehen seien die "verfassungsmäßigen Rechte" der Angeklagten verletzt worden, befand der Oberste Gerichtshof.

Mexikanische Armee angeblich beteiligt

In dem Dorf Acteal waren die Täter am 22. Dezember 1997 in eine Kirche eingedrungen und hatten die Tzotzilen ermordet. Die Bewohner des Dorfes Acteal galten als Sympathisanten der linksgerichteten Guerillaorganisation Zapatistisches Nationales Befreiungsheer (EZLN), die sich für mehr Rechte der verarmten Ureinwohner einsetzt. Die Täter wurden einer rechtsgerichteten paramilitärischen Gruppe zugeordnet. Zeugen zufolge wurden sie bei dem Massaker von der mexikanischen Armee unterstützt.

Bereits vor vier Jahren hatte ein Gericht in Mexiko die sofortige Freilassung von 20 Tatverdächtigen angeordnet, weil die Beweise gegen die Inhaftierten "nicht rechtmäßig" erlangt worden seien. (APA, 11.4.2013)