Wien - Schlechte Nachrichten für die Einkaufsgemeinschaft Lyoness. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt bereits, nun hat auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Zweifel am Geschäftsgebaren des Rabatt-Strukturvertriebs angemeldet. Die an potenzielle Investoren gerichteten "Formulierungen" sollen "in vielen Belangen von der österreichischen Marktpraxis seriöser Emittenten" abweichen, das schreibt die FMA laut Wirtschaftsblatt an die WKStA. Ihre Bitte: Die Ermittlungen auf den Verdacht des Betruges ausweiten.

Die FMA erklärt das wie folgt: "Die FMA kann daher einen Verdacht auf die Begehung von Straftaten gemäß §§146 ff StGB (Betrug, Anm.) nicht ausschließen und regt an, die Ermittlungen dahingehend auszuweiten bzw. weiterzuführen." Man selbst überprüfe, ob Lyoness Konzessionen nach dem Zahlungsdienste- bzw. Bankwesengesetz benötigt.

Lyoness wehrt sich

Die Anfrage der FMA sei innerhalb der vergangenen sechs Monate durch zwei aktuelle Gutachten "längst bearbeitet" worden, weist Lyoness die Vorwürfe in einer Aussendung zurück. Die Einkaufsgemeinschaft fühle sich dahingehend bestätigt, nicht gegen kapitalmarktrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben.

Sowohl der vom Gericht beauftragte Gutachter als auch die durch Lyoness beauftragte Kapitalmarktrechtlerin Susanne Kalss seien zu dem Ergebnis gekommen, dass Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe nicht als Veranlagung zu bewerten seien und demnach nicht der Prospektpflicht unterlägen, so Lyoness. Um die Frage, ob es eines Kapitalmarktprospekts bedurft hätte oder nicht, dreht sich der Streit schließlich.

Lyoness wurde 2003 vom Österreicher Hubert Freidl gegründet. Ihm gehören heute 100 Prozent der in der Schweiz ansässigen Lyoness International AG. Derzeit wird an der Rückkehr nach Österreich gearbeitet. Die WKStA ermittelt seit Frühjahr 2012 in der Causa gegen insgesamt drei Personen. (sos/APA, derStandard.at, 17.4.2013)