Wien - Die weltweit aktive Internet-Einkaufsgemeinschaft Lyoness aus Graz kommt zunehmend unter Druck. Nun hat auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen den Rabatt-Strukturvertrieb eingeleitet. Die Klage zielt auf Unterlassung von 61 AGB-Klauseln. Gegen Lyoness gibt es bereits Klagen von Konsumenten, weiters laufen Verfahren bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und bei der Finanzmarktaufsicht (FMA).

In der 95 Seiten starken Klagsschrift listet der Wiener Rechtsanwalt Eric Breiteneder im Auftrag des VKI Punkt für Punkt auf, weshalb AGB-Bestimmungen gegen zivilrechtliche Normen verstoßen und deswegen aufzuheben seien.

Knifflige Verrechnungseinheiten

Während selbst bei einfachen Rabattkarten die AGB-Bestimmungen zum Teil laut Klage intransparent, unschlüssig oder nichtssagend seien, hakt Breiteneder danach vor allem bei den "Premium-" bzw. "Business-Paket-Mitgliedern" nach, die bisher schon im Zentrum der Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Lyoness standen, berichtet das "WirtschaftsBlatt" (Mittwochausgabe).

Der Knackpunkt liegt demnach im Detail und bei Begriffen, die Grundlage der Verbraucherverträge werden. So seien Gutschriften, die mit der Einheit "Euro" angegeben werden, im Lyoness-internen System eigentlich nur Rechengrößen. Irreführend, so die Klagsschrift, weil dem Konsumenten anderes suggeriert werde als es tatsächlich bedeute. Diverse Fachbegriffe, die Lyoness in seinen AGB verwende, seien nicht definiert.

Sprach-Wirrwarr

Breiteneder fasst die Lyoness'sche Begriffsklauberei bei den Prämien, die Mitglieder bekommen sollen, so zusammen: "Was unter Treueprämie, Treuebonus, Treuegutschrift, Re-Cash, Partnerprämie, Bonuseinheit, kostenfreie Zusatzeinheiten durch Einheiten-Umbuchung, Volumenprämie, Cashback, Treuevorteil, Freundschaftsbonus und Volumenbonus zu verstehen ist, kann nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht beurteilt werden."

Die Klage ist laut Lyoness noch nicht zugestellt worden. Der Grund: Lyoness hat seinen Sitz (derzeit noch) in der Schweiz, weswegen in der Klage auch Fragen der internationalen Zuständigkeit gewälzt werden mussten. Der Prozess soll vor dem Handelsgericht Wien stattfinden. (APA, 24.4.2013)