Brüssel - Die EU-Kommission setzt beim Einsatz von Pestiziden wegen der Gefahr des Bienensterbens nun Maßnahmen. Sie kündigte am Freitag an, dass es ab Dezember eine EU-weite Beschränkung für Pestizide geben werde. Vor allem geht es um die umstrittenen Pestizide Clothianidin, Imidacloprid und Thiametoxam, die zur Gruppe der Neonicotinoide gehören.

Es sei festgestellt worden, dass diese Pflanzenschutzmittel die europäische Population der Honigbienen gefährdeten, hieß es. Die Beschränkung wird am 1. Dezember 2013 in Kraft treten und soll spätestens nach Ablauf von zwei Jahren überprüft werden. Die betreffenden Pestizide werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die Bienen und andere bestäubende Insekten anziehen.

Ausnahmen bei Getreide- und Gemüsesorten

Wie die Umweltschutz-NGO Global 2000 in einer Aussendung erklärt, dürfen die genannten Pestizide nicht mehr auf Mais, Raps, Sonnenblume, Baumwolle, Sommergetreide und Kürbis angewendet werden. Ausgenommen vom EU-Verbot seien jedoch Wintergetreide, Zuckerrübe, Karotten, Zwiebel und zahlreiche andere Kulturen sowie der gesamte Obst- und Weinbau.

"Das entspricht in Österreich einer Fläche von rund 500.000 Hektar, auf der auch zukünftig Neonicotinoide ausgebracht werden dürfen, welche für Bienen 7000-mal giftiger sind als das Insektizid DDT und die sich aufgrund ihrer Persistenz in Boden und Wasser anreichern können", warnt Helmut Burtscher, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000. Die Teilverbote der EU würden zu kurz greifen, es müsse ein generelles Verbot der Neonicotinoide geben.

Schutz der Honigbienen

EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg hingegen erklärte, angesichts der zahlreichen Gefahren, die im wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ermittelt wurden, "habe ich mich letzten Monat verpflichtet, mein Möglichstes zu tun, um dafür zu sorgen, dass unsere Honigbienen geschützt werden". Die jetzige Maßnahme sei "ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Sicherstellung einer gesünderen Zukunft für unsere Honigbienen".

Die EU-Staaten müssen die bestehenden Zulassungen widerrufen oder ändern, um bis zum 30. September 2013 den EU-Beschränkungen nachzukommen. Sie können den Verbrauch vorhandener Bestände bis höchstens zum 30. November zulassen. Die nationalen Behörden sind dafür verantwortlich, dass die Beschränkungen eingehalten werden.

"Politik in Österreich gefordert"

Zu der neuen Verordnung heißt es vonseiten von Greenpeace: "Die Abgeordneten im österreichischen Parlament sind jetzt aufgerufen, ihren Worten zum Bienenschutz auch Taten folgen zu lassen und ein vollständiges Verbot der drei Bienenkiller-Pestizide zu beschließen." Bundeskanzler Werner Faymann hätte sich dafür ja bereits ausgesprochen.

Österreich müsse endlich Vorreiter im Bienenschutz werden, heißt es von Greenpeace weiter: "Nur mit einem grundlegenden Wandel der Landwirtschaft hin zu bienenfreundlichen, biologischen Landwirtschaftsformen werden wir das Bienensterben wirksam beenden können." (APA/red, derStandard.at, 24.5.2013)