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Facebook darf in Deutschland und Österreich nicht von Arbeitsämtern zur Überprüfung von LeistungsempfängerInnen eingesetzt werden.

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Facebook und Co spielen nicht nur im Privatleben vieler Menschen eine Rolle. Immer öfter werden soziale Netzwerke im Berufsumfeld genutzt. So ist es keine Seltenheit, dass MitarbeiterInnen Probleme im Job aufgrund von Facebook-Postings bekommen. In Deutschland wollen offenbar auch Jobcenter soziale Netzwerke nutzen, um Angaben von Leistungsempfängern zu überprüfen. Erlaubt ist das jedoch nicht.

Hartz-IV-EmpfängerInnen überprüfen

Gegenüber der "Bild"-Zeitung erklärte der deutsche Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar, dass Facebook und Co nicht zur gezielten Recherche genutzt werden dürfen. Er reagierte damit auf mehrere Anfragen von Jobcentern, die über soziale Netzwerke die Angaben von Hartz-IV-EmpfängerInnen überprüfen wollten. Etwa, wenn ein Arbeitsloser angibt, mittellos zu sein, im Internet dann aber Fotos eines neu gekauften Autos veröffentlicht.

Nur in Ausnahmefällen

Die erste Anlaufstelle für die Behörden seien die Betroffenen selbst. Nur wenn diese die Auskunft verweigerten, wäre eine Internet-Recherche denkbar. Aber auch in diesem Fall müssten die Betroffenen davon informiert sein. Dass sich MitarbeiterInnen von Jobcentern mit einem gefälschten Profil mit den LeistungsempfängerInnen "befreunden" sei definitiv nicht erlaubt.

Beim AMS "sicher nicht"

In Österreich ist so ein Vorgehen nicht denkbar. Gegenüber dem WebStandard sagte Arbeitsmarktservice(AMS)-Sprecher Ernst Haider, dass so etwas "sicher nicht" vorkomme. Die Informationen in den Netzwerken seien für das AMS nicht interessant und es gebe garantiert keine Weisung von oben an die Mitarbeiter, über Facebook zu recherchieren. (Birgit Riegler, derStandard.at, 27.5.2013)