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Xbox One setzt Internetverbindung voraus

Foto: AP Photo/Ted S. Warren

Nach widersprüchlichen Angaben zum Kopierschutzsystem und dem Gebrauchtspielumgang der Xbox One hat Microsoft nun offiziell Stellung zu den einzelnen Aspekten genommen. Gleichzeitig räumte der Konzern ein, sämtliche Richtlinien zu beliebigen Zeitpunkten wieder ändern zu können.

Internet und Kinect sind Pflicht

  • Zur Nutzung der Xbox One ist ein Internetzugang notwendig. Das System überprüft alle 24 Stunden, ob eine Verbindung zu Microsofts Servern möglich ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Konsole bis zur nächsten Verbindung nicht für Spiele genutzt werden. Die TV- und Blu-ray-Funktion ist aber weiterhin verfügbar. Das bedeutet, dass Games maximal 24 Stunden offline spielbar sind.  
  • Die mitgelieferte Sensorsteuerung Kinect muss zur Nutzung der Xbox One angeschlossen sein. Die Kamera kann mehrere Daten wie die Herzfrequenz oder die Mimik der Spieler erkennen. Diese Informationen werden allerdings nur bei Zustimmung der Anwender an Microsoft übermittelt. 
  • Kinect kann während Spielen auf "Pause" geschaltet werden. Dann reagiert Kinect nur noch auf den Befehl "Xbox Off".
  • Wird die Konsole abgeschaltet, hört Kinect weiterhin auf den Befehl "Xbox On". Diese Funktion lässt sich jedoch auch abstellen.
  • Wenn Spiele und Apps Kinect zur Nutzung voraussetzen, muss es jedoch wieder aktiviert werden.

Umgang mit Gebraucht- und Leihspielen

  • Spiele lassen sich nach dem Erwerb weiterverkaufen, allerdings nur wenn es der Herausgeber des Spiels zulässt und der Händler eine Lizenz zum Handel mit Xbox One-Spielen hat.
  • Microsoft wird selbst keine Gebühr beim Second-Hand-Handel einstreichen, anstelle dessen ist es den Herausgebern überlassen, ob sie bei Gebrauchtspielen eine Gebühr aufschlagen oder nicht.
  • Es ist auch möglich, ein Spiel an Freunde auszuleihen, dazu gibt es zwei Voraussetzungen: Der Freund muss seit mindestens 30 Tagen in der eigenen Xbox Live-Freundeliste registriert sein. Und, jedes Spiel kann nur ein Mal ausgeliehen werden.
  • Der gewerbliche Verleih von Xbox One-Spielen über Fachhändler oder Videotheken wird zum Marktstart nicht möglich sein. Microsoft befinde sich in dieser Sache noch in Verhandlungen mit Partnern.

Online-Erwerb und Game-Sharing

  • Sämtliche Xbox One-Spiele werden zum Erscheinungstag auch als Download-Fassungen erhältlich sein.
  • Die installierten und aktivierten Spiele auf einer Xbox One können von jedem gespielt, egal mit welchem Account man sich anmeldet.
  • Bis zu zehn Familienmitglieder können zum Teilen bestimmte Spiele auf beliebigen Xbox One-Konsolen abspielen.
  • Sofern man sich mit seinem Xbox Live-Account auf einer fremden Konsole anmeldet, hat man auch auf einer fremden Konsole Zugriff zu all seinen erworbenen Spielen.  
  • Beim Spielen auf fremden Konsolen mit dem eigenen Account wird die Konsole jede Stunde einmal von Micrsofts Servern überprüft. Ist man nicht online, ist die Spielsession auf eine Stunde beschränkt.

Lizenz, kein Eigentum

Der wesentliche Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen ist, dass Xbox One-Spiele nach dem Erwerb rechtlich gesehen nicht zum Eigentum des Käufers werden, sondern lediglich eine Lizenz erworben wird. Das ist zwar auch heute schon so bei Videospielen, jedoch hat Microsoft durch die verpflichtende Internetanbindung künftig die Möglichkeit, seine Lizenzbestimmungen und -änderungen geltend zu machen. Wird etwa ein Spiel weiterverkauft, erlischt nach einem Online-Abgleich das Nutzungsrecht und die Nutzungsmöglichkeit auf der eigenen Konsole.

Gleichzeitig, wie Eurogamer anmerkt, steht es Microsoft damit frei, jederzeit die Nutzungsbedingungen für erworbene Spiele zu ändern. Das Recht über die freie Bestimmung von erworbenen Inhalten wird eingeschränkt. Microsoft tritt mit der Xbox One also in die Fußstapfen von reinen Online-Ökosystemen wie Steam, Origin oder iTunes, wobei diese Dienste abseits des Erwerbs von Inhalten auch offline nutzbar sind. (zw, derStandard.at, 7.6.2013)