Die 34-jährige Frau wurde von ihrem Ehemann in Simmering getötet.

Wien - Eine 34 Jahre alte Frau ist Donnerstagfrüh in Wien-Simmering mitten auf der Straße erstochen worden, als sie sich mit ihrem zwei Jahre alten Sohn auf dem Weg von einem Frauenhaus zu einer Behörde befand. Als Täter wurde der 53 Jahre alte Ehemann der Frau an Ort und Stelle festgenommen, nachdem Zeugen ihn an der Flucht gehindert hatten. Über ihn wurde noch am Vormittag die Untersuchungshaft verhängt. Um das Kind kümmert sich das Jugendamt.

Mehrere Anzeigen lagen vor

Der Beschuldigte ist für die Polizei kein Unbekannter. Gegen den Mann lagen mehrere Anzeigen wegen Gewalt gegen seine Frau vor. 2012 war gegen ihn in zwei Fällen ein Betretungsverbot der gemeinsamen Wohnung in Favoriten ausgesprochen worden, heuer ein weiteres Mal. Die 34-Jährige befand sich seit Anfang Mai mit dem gemeinsamen Sohn in dem Frauenhaus.

Professionelle Hilfe hat das Opfer schon im vergangenen Herbst gesucht. Sie hatte sich im September an die Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie gewandt, von den Mitarbeitern der Opferschutzeinrichtung wurde ihr Ehemann - er litt anscheinend unter psychischen Problemen - als äußerst gefährlich eingeschätzt.

Kritik an Justiz

Rosa Logar von der Interventionsstelle äußerte Unverständnis dafür, dass der Beschuldigte nicht schon zuvor in Untersuchungshaft genommen worden war, was auf Basis des 2009 in Kraft getretenen Paragrafen 107b des Strafgesetzbuchs - fortgesetzte Gewaltausübung - möglich gewesen wäre.

Die Einvernahme des Beschuldigten durch Kriminalbeamte stand zunächst noch aus. Die Waffe, ein Küchenmesser mit einer 30 Zentimeter langen Klinge, wurde sichergestellt. Damit versetzte der Täter der Frau von hinten vermutlich vier oder fünf Stiche. Die Frau wies Verletzungen von der Schulter bis zum Oberschenkel auf, wie Polizeisprecher Thomas Keiblinger sagte.

Zeugen hielten Mann fest

Zeugen der Tat hielten den Mann trotz dessen Gegenwehr fest, bis ihn eine Polizeistreife nur Minuten später festnahm. Die Obduktion der Frau soll am Freitag durchgeführt werden. Sie hatte laut Interventionsstelle zwei weitere Kinder, die im Ausland leben.

Erst Mitte Juni passierte eine Änderung des Betretungsverbotes den Ministerrat: Künftig soll es, wenn Kinder und Jugendliche gefährdet sind, nicht nur für die Wohnung gelten, sondern auch für einen Umkreis von 50 Metern um die Kindergärten, Horte und Schulen der Kinder. (red, DER STANDARD, 21.6.2013)