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Für die Anwältin der inhaftierten Flüchtlinge ist die U-Haft nicht gerechtfertigt.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Wien - Jene drei Flüchtlinge aus dem Servitenkloster, die wegen des Verdachts der Schlepperei festgenommen wurden, wollen nun rechtlich gegen ihre U-Haft vorgehen. In einer Stellungnahme von Rechtsanwältin Alexia Stuefer wird der Vorwurf auf Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung "auf das Schärfste" zurückgewiesen. In einer Pressekonferenz am Mittwoch protestierten Vertreter der Flüchtlinge abermals gegen die bereits erfolgten sowie geplanten Abschiebungen.

Die Behauptung, einer ihrer Mandanten sei ein "Schlepperboss" und habe dabei Millionen verdient, ist für Anwältin Stuefer "haltlos und nicht nachvollziehbar", heißt es in dem Schreiben. "Die - wie es scheint - lancierten Fehlinformationen haben zu einer beispiellosen medialen Vorverurteilung geführt", kritisierte die Anwältin zudem Stellungnahmen des Innenministeriums zu den laufenden Ermittlungen. Die Untersuchungshaft sei jedenfalls nicht gerechtfertigt, weswegen man alle geeigneten rechtlichen Schritte zur Verkürzung der Haft einleiten werde.

Weitere Abschiebungen befürchtet

Indes müssen die im ehemaligen Servitenkloster untergebrachten Flüchtlinge weitere Abschiebungen befürchten. Zwölf weitere Anträge auf sogenannte Heimreisezertifikate würden nach wie vor auf Erledigung durch die pakistanische Botschaft warten. "Hier handelt es sich um einen gut vorbereiteten Plan des Innenministeriums", sagte ein Sprecher der Flüchtlinge. Die Refugee-Bewegung sei zu einem "Brennpunkt der österreichischen Politik" geworden. "Jetzt kriminalisiert uns die Innenministerin, weil wir das wahre Gesicht der österreichischen Asylpolitik gezeigt haben."

Kontakt zu den bereits abgeschobenen acht pakistanischen Flüchtlingen gebe es nach wie vor nicht, hieß es. Weiterhin befürchten die Aktivisten, diesen könnten Haft oder sogar Folter und Tod in ihrem Herkunftsland drohen. Auch die Befürchtung eines Datenaustauschs pakistanischer Geheimdienste mit Österreich bezüglich der Betroffenen wurde geäußert. (APA, 7.8.2013)