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Die Asylunterkunft in einer früheren Armeekaserne wurde am Montag eröffnet.

Foto: EPA/ALEXANDRA WEY

Am Montag wurde in der Schweizer Stadt Bremgarten, im Kanton Aargau, in einer früheren Armeekaserne eine Asylunterkunft für 150 Personen eröffnet. 23 Flüchtlinge, unter anderem aus Tibet und dem Sudan, sind dort bereits eingetroffen. Bis ihr Asylstatus geklärt ist, aber maximal acht Wochen, sollen sie dort bleiben.

Badeverbot für Asylwerber

Doch nun sorgt eine Vereinbarung des Schweizer Bundesamtes für Migration (BFM) für Empörung: Laut dieser dürfen die Asylwerber nicht ins Freibad gehen und müssen sich auch von Schul- und Sportplätzen fernhalten. 

"Sensible Zonen" definiert

Laut einem Bericht der "FAZ" ist der Vereinbarung ein Karte angehängt, die Bremgartens Innenstadt zeigt. Die "sensiblen Zonen", die von den Asylwerbern nicht betreten werden dürfen, sind dort rot makiert. Die ausgenommenen Teile umfassen 30 Plätze und Gebäude, unter anderem auch Bibliotheken und Kirchen. Dieses Zutrittsverbot wurde aber mittlerweile von den Behörden dementiert. Es handle sich um ein "Versehen" sagt eine Sprecherin des BMF gegenüber der "FAZ". Nur die Schulen und Turnanlagen der Stadt (dazu gehört auch die Badeanstalt) seien eine "sensible Zone".

Vorwurf des Rassismus

Menschenrechtsorganisationen sprechen nun von Rassismus. Rolf Zopfi, Pressesprecher der Menschenrechtsorganisation "Augenauf", sagt dazu im Ö1-Morgenjornal: "Dieses Verbot, gewisse Orte zu betreten, ist eine Einschränkung der verfassungsmäßigen Grundrechte, nämlich der Bewegungsfreiheit." 

Die Gemeinden in der Schweiz können seit Kurzem nicht mehr mitreden, ob und wo auf ihrem Gebiet ein Asylzentrum errichtet wird. Die Verbotszonen könnten ein Kompromiss an die Kommunen sein, damit die Unterkunft von der Bevölkerung akzeptiert wird. (red, derStandard.at, 9.8.2013)