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Schlecht für Ex-Hypo-Chef Kranebitter: Für Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz haftet der Geschäftsleiter eines Unternehmens persönlich.

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Wien - In der Hypo Alpe Adria wurde gegen Arbeitszeit-, Arbeitsruhe- und Mutterschutzgesetz verstoßen. Zu dieser Ansicht kommt der Magistrat Klagenfurt, er hat den (mittlerweile ehemaligen) Vorstandschef Gottwald Kranebitter zu einer Verwaltungsstrafe von in Summe rund 150.000 Euro verdonnert. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Kranebitter hat gegen die insgesamt vier Bescheide von April 2013 berufen, als Nächstes ist daher der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Kärnten am Wort.

Anonyme Anzeigen

Für Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz haftet der Geschäftsleiter eines Unternehmens persönlich. In AGs ist es der Gesamtvorstand; in der Hypo hat man sich geeinigt, dass nur der Vorstandschef in die Ziehung kommt.

Ins Laufen kam das Verfahren durch zwei (anonyme) Anzeigen. Die Untersuchungen des Arbeitsinspektorats endeten in einem Strafantrag beim Magistrat; der brummte Kranebitter die Zahlung von 31.000 Euro auf.

Ruhezeiten nicht eingehalten

2011 setzte es die zweite Anzeige; in der Bank vermutet man Ex-Banker dahinter. Laut Magistrat haben im letzten Quartal 2011 mehr als hundert Hypo-Mitarbeiter mehr als zehn Stunden am Tag bzw. mehr als 50 Wochenstunden gearbeitet; zudem wurden Ruhezeiten nicht eingehalten. Im ersten Quartal 2012 reduzierte sich die Zahl der Mitarbeiter, die länger als erlaubt arbeiteten, auf zehn. Betroffen: hauptsächlich Banker aus dem Bereich Rechnungs- und Berichtswesen.

Die Hypo argumentiert, die Mehrarbeit sei angesichts Krise und Anforderungen an die relativ kleine Gruppe von Experten in der Bank "unumgänglich" gewesen. Sprecher Nikola Donig: "Mittlerweile gibt es das nicht mehr. Wir haben sehr strenge Anweisungen und Vorkehrungen getroffen, dass es zu keinen Arbeitszeitüberschreitungen mehr kommt." (gra, DER STANDARD, 11.9.2013)