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Verkehrskon­trolle: Laut einem Polizeivorgesetzten legten Floridsdorfer nicht genug Strafehrgeiz an den Tag. Nun steht jener Kollege unter Verdacht, der dies öffentlich machte.

Foto: APA/BARBARA GINDL

Wien – Die Aufregung über eine polizeiinterne Vorgabe, laut der jeder Floridsdorfer Beamte mindestens sieben Verkehrsstrafen pro Monat zu verteilen habe, reißt nicht ab. Ein Polizist hatte die Information weitergegeben, woraufhin die "Kronen Zeitung" über die angeblichen Pro-Kopf-Quoten für Verkehrsstrafen berichtete.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte daraufhin eine  Klarstellung verlangt, Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl beteuerte, dass es nie eine Quoten-Anordnung gegeben habe.

Suspendierung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses

Für den Medieninformanten selbst war die Sache damit aber noch nicht ausgestanden. Wie jetzt bekannt wurde, wurde er ausgeforscht: Die Videoüberwachung einer Postfiliale hatte ihn beim Faxen des fraglichen Dokuments gefilmt. Er wurde suspendiert, wogegen die Polizeigewerkschaft scharf protestiert.

Die Suspendierung sei eine "unvermeidliche" dienstrechtliche Maßnahme, sagt der Sprecher der Wiener Polizei, Thomas Keiblinger. Gegen den Polizisten werde wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und zwei weiterer Straftatbestände ermittelt. Das geleakte mehrseitige Führungsprotokoll habe nämlich neben der "Aufforderung des Floridsdorfer Stadtpolizeikommandanten an seine Beamten, mehr zu arbeiten", auch wichtige organisatorische Interna enthalten. "Die Diensteinteilung, komplett mit allen Namen, den Schnellrichtereinsatz der folgenden Wochen, den Überstundenstand und die Urlaubsplanung", zählt Keiblinger auf.

"Fragwürdig formuliert"

Zwar sei die Vorgesetzten-Standpauke "fragwürdig formuliert" gewesen. Keiblinger: "Die Sieben-Anzeigen-Äußerung war wirklich sehr unglücklich." Doch bei der Weitergabe von Interna handle es sich um ein Offizialsdelikt laut Paragraf 310 StGB – Amtsmissbrauch.

"Sollte das Dokument tatsächlich all diese Infos enthalten haben, so handelt es sich um ein Schulbeispiel verbotener Informationsweitergabe", bestätigt der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk im STANDARD-Gespräch. Die strenge strafrechtliche Handhabung von Amtsgeheimnis und Weisungen stehe in Österreich zwar zu Recht in der Kritik. Doch auch im Fall einer Anpassung an den Umgang in anderen europäischen Staaten, wo Behördeninterna mit einigen Ausnahmen öffentlich sind, würden derlei Infos unter Geheimhaltung fallen.

Parlamentarische Anfrage angekündigt

Um das korrekt einschätzen zu können, müsse man erst einmal genau wissen, was besagtes Dokument enthalten habe, meint dazu Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz – und kündigt eine parlamentarische Anfrage an. Nachgegangen werden müsse der Sache auf alle Fälle, denn es gehe nicht an, "dass die Weitergabe sensibler Informationen, wie etwa jene falschen über angebliche Vorstrafen im Fall der Familie Zogaj durch Spitzenvertreter der Politik ungestraft bleibt, während gegen einfache Beamte sofort streng ermittelt wird". (Irene Brickner, DER STANDARD, 25.11.2013)