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Tausende abgemahnte Redtube-Nutzer wollen sich gegen die Zahlungsaufforderung wehren.

Foto: apa

Gegen die Massenabmahnungen von Redtube.com-Usern regt sich in Deutschland langsam Widerstand. Blogger und Staatsanwalt gehen nun gemeinsam gegen die Abmahnanwälte von Urmann + Collegen vor, sogar die deutsche Piratenpartei hat sich mittlerweile eingeschaltet.

"Experiment"

Den Vorwurf des Betrugs will die Kanzlei aber nicht auf sich sitzen lassen. In einem Interview von "Zeit Online" sagt der Anwalt Thomas Urmann, dass es sich bei den Abmahnungen um erzieherische Maßnahmen im Zusammenhang mit Filesharing handle. Es sei ein Experiment, welches das Nutzungsverhalten von Filesharing-Nutzern ändern soll. Den Urheberrechtsverstoß direkt bei Redtube anzuprangern würde nicht viel nutzen, weshalb die Nutzer selbst abgemahnt werden.

"Kann uns juristisch völlig egal sein"

Eine andere Aussage von Urmann war es beispielsweise auch, dass es dem Abgemahnten egal sein kann, ob die Kanzlei legal an die IP-Adressen gelangt sei. Juristisch sei das völlig egal. Sobald ein Gericht einen Beschluss erlassen habe, könne es ihm als Anwalt egal sein. Eine Überprüfung der Daten wolle man nicht zulassen, immerhin seien Urmann + Collegen eine Anwaltskanzlei und kein IT-Sachverständigenbüro, so der Anwalt im Interview.

Landgericht Köln genehmigte Herausgabe

Der Staatsanwaltschaft scheint es im Gegensatz zur Kanzlei selbst nicht egal zu sein, wie die Abmahnanwälte an die IP-Adressen gekommen sind. Die Staatsanwaltschaft Köln will nun ermitteln, wie die Daten zu den Anwälten gekommen sind. Das Landgericht Köln, das eine Herausgabe der Nutzerdaten an die Telekom genehmigt hat, soll die Herkunft nämlich nicht überprüft haben und sich auf eine dritte Anwaltskanzlei verlassen haben, die in einem Gutachten keine Bedenken zu der Herkunft und Rechtmäßigkeit äußerte.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Wie "Die Welt" schreibt, besteht der Verdacht, dass die Daten auf illegale Weise gesammelt wurden, da die Einsicht von IP-Adressen bei einem Streamingportal nicht so einfach möglich sei wie beispielsweise bei einem P2P-Netzwerk. Einige betroffene Abgemahnte haben sogar den Verdacht geäußert, auf die Seite durch TrafficHolder.com gezielt auf die Pornoseite umgeleitet worden zu sein. Auch andere Weiterleitungsseiten wie Movfile.net und Retdube.net sollen Nutzern eine Kennung zugeteilt und sie dann weitergeleitet haben. (red, derStandard.at, 18.12.2013)