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Vom Vorwurf, ein "Tierschutzmafia-Pate" zu sein, wurde Martin Balluch freigesprochen - nun verlor er vor Gericht.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien - Polizei ist nicht gleich Polizei, lernt man schon am Beginn der Verhandlung am Verwaltungsgericht Wien, bei der es um die Rechtmäßigkeit des Einsatzes einer verdeckten Ermittlerin in der Tierrechtler-Causa geht. Angestrengt wurde die Maßnahmenbeschwerde von Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), und zwei seiner Mitstreiter. Ihr Gegner: das Bundeskriminalamt.

Zur Erinnerung: 2007 und 2008 schlich sich eine Beamtin unter dem Decknamen "Danielle Durand" in den VgT ein. Aus Sicht der von Anwalt Stefan Traxler vertretenen Beschwerdeführer hätte der Einsatz aber mit dem Start der neuen Strafprozessordnung am 1. Jänner 2008 von einem Staatsanwalt genehmigt werden müssen.

Nicht zuständig

Richter Wolfgang Helm kündigt schon zu Beginn an, worum es ihm geht. "Ich kann Ihrer Argumentation großteils folgen", erklärt er Traxler. Er sieht aber ein Problem: Wenn Durand als Kriminalpolizistin ermittelt hat, um Tätern auf die Spur zu kommen, sei er laut Gesetz als Verwaltungsrichter nicht zuständig - selbst wenn die Vorgangsweise rechtswidrig war. War Durand dagegen mit der Gefahrenabwehr im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes beschäftigt, war keine Genehmigung des Staatsanwaltes nötig.

Den VgT-Mitgliedern geht es vor allem um die Frage, wie engagiert sich Durand eingeschlichen hat. Für Balluch ist sie ihm "sehr nah gekommen", er habe sie zwei-, dreimal pro Woche bei Versammlungen und Aktionen gesehen. "Gab es auch privat engere Kontakte?", will Helm wissen. "Ich besitze außer Tierschutzaktionen und Wandern kein weiteres Privatleben", verrät ihm Balluch.

Anders beim zweiten Antragssteller: Der berichtet von einem intimen Verhältnis mit der Spionin, das diese bestreitet. "Sie war sehr offensiv, was untypisch für eine Frau ist", argumentiert er.

Mails und Fotos

Zum Beweis legt er Mails und Fotos vor. Nur auf einem ist er gemeinsam mit Durand zu sehen - "das ist ein Selfie vor einem Kühlschrank", sieht der Richter wenig erotisches Potenzial. Aus drei der Mails kann Helm mit gutem Willen "ein Naheverhältnis, aber keineswegs eine intime Beziehung" herauslesen.

Durand selbst, ihr direkter Vorgesetzter und der Leiter der damaligen Sonderkommission, Erich Zwettler, argumentieren unisono, es habe sich um eine sicherheitspolizeiliche Aktion gehandelt. Und: Sowohl der Staatsanwalt in Wiener Neustadt als auch die Oberstaatsanwaltschaft wussten schon 2007 von der verdeckten Ermittlerin: "Da gab es eine Besprechung." "Aber keinen Stempel", wirft Anwalt Traxler ein.

Nach knapp sieben Stunden Verhandlung entscheidet der Richter, nicht rechtskräftig, dass die Aktion zulässig war. Obwohl Durand quasi eine Doppelpolizistin war. Für den kriminalpolizeilichen Teil - etwa das Sammeln von Flaschen für DNA-Tests - ist er nicht zuständig. Und der sicherheitspolizeiliche ist vom Gesetz gedeckt. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 4.4.2014)