Wien - Die Regierung reagiert im Budgetbegleitgesetz indirekt auf die Aufregung um Ex-FPÖ-Spitzenkandidat Andreas Mölzer. Künftig soll die Presse- bzw. Publizistikförderung verfallen, wenn ein Medium wegen Verhetzung oder eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz verurteilt wird. Als Anlassfall kann wohl der Wirbel um rassistische Äußerungen in der von Mölzer herausgegebenen Zeitschrift "Zur Zeit" gelten.

Mit dem Budgetbegleitgesetz wird sowohl das Presseförderungsgesetz (das Tages- und Wochenzeitungen betrifft) als auch das Publizistikförderungsgesetz (für Periodika) entsprechend geändert: "Liegt eine rechtskräftige Verurteilung vor, so soll dies den nachträglichen Verlust der Förderungswürdigkeit für das Kalenderjahr, in dem die rechtskräftige Verurteilung erfolgte, zur Folge haben", heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf.

Rückzahlung oder Kürzung

Das heißt im Klartext, dass das Medium entweder die Presseförderung zur Gänze zurückzahlen muss oder die Förderung im Jahr darauf um den entsprechenden Betrag gekürzt wird. Und das gilt "auch bei Artikeln unter Pseudonymen oder Gastkommentaren", wie das Bundeskanzleramt betont. Die zwei Jahre alte rassistische "Zur Zeit"-Glosse über den Fußballer David Alaba war unter dem Pseudonym "FX Seltsam" erschienen. Die Zeitung gab nicht preis, wer sich dahinter verbarg, wies aber die Vermutung zurück, dass es sich um Mölzer selbst handelte.

Medienminister Josef Ostermayer (SPÖ) sieht mit der Gesetzesänderung "eine rechtsstaatlich saubere Abgrenzung gezogen", wie er in einem Statement erklärte. "Öffentliche Förderungen dürfen nicht für Verhetzung oder Verstöße gegen das Verbotsgesetz missbraucht werden."

"Zur Zeit" erhielt im vergangenen Jahr 45.780 Euro Vertriebsförderung. Eine Verurteilung zeitigte der Alaba-Kommentar indes nicht. Derzeit liegt eine Anzeige des Autors Michael Köhlmeier wegen Verhetzung gegen Mölzer bei der Staatsanwaltschaft. Diese hat jedoch den "Negerkonglomerat"-Sager des früheren Spitzenkandidaten im Wahlkampf zum Inhalt. (APA, 30.4.2014)