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Frauen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, können Kinder in Einrichtungen des Landes Niederösterreich betreuen. Die Aufnahme auf die Pflegeelternliste wird ihnen aber verweigert.

Foto: dpa/Stephan Jansen

Wien/St. Pölten - Der Verwaltungsgerichtshof hat den Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Pflegeelternschaft in Niederösterreich bestätigt. In der Begründung des Entscheides heißt es: Eine grundsätzliche Eignung zur Pflegeelternschaft sei im niederösterreichischen Jugendwohlfahrtsgesetz 1991 (NÖ JWG 1991) nicht vorgesehen. Die Beschwerde gegen einen ablehnenden Bescheid der niederösterreichischen Landesregierung werde daher zurückgewiesen. Das Rechtskomitee Lambda will den Fall nun vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof bringen.

Die betroffenen Miriam Bock und Barbara Huber sind seit Jahren ein Paar und würden gerne ein Pflegekind betreuen, da ihnen die Adoption eines Kindes verboten ist. Daher hatten sie im September 2010 bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten die Aufnahme in die Vormerkliste für Pflegekinder beantragt.

Keine "biologischen Eltern"

Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung: Die beiden könnten nicht gemeinsam biologische Eltern eines Kindes sein. Eine elternähnliche Beziehung zu einem Pflegekind sei daher ausgeschlossen. Die Eignung des Paares für eine Pflegeelternschaft wurde daher gar nicht weiter geprüft.

Dabei ist aber die eine diplomierte Sozialpädagogin in der Kinder- und Jugendarbeit, und die andere arbeitet seit mehr als 15 Jahren als diplomierte Gesundheits- und Kinderkrankenschwester. Beide Frauen betreuen also hauptberuflich Kinder in Einrichtungen des Landes Niederösterreich.

Recht auf Berufung verweigert

Doch auch die Berufung der beiden gegen den ablehnenden Bescheid wurde zurückgewiesen. Mit der Begründung: Die beiden Frauen hätten kein Recht, gegen die Verweigerung der Aufnahme in die Vormerkliste zu berufen.

Die Beschwerde gegen diese Ablehnung wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. "Wir sind empört. Die Frauen werden nicht nur diskriminiert, sondern ihnen auch noch sogar das Recht verwehrt, sich gegen ihre Diskriminierung zu beschweren", reagiert nun Helmut Graupner, Lambda-Präsident und Rechtsanwalt der beiden Frauen. (frei, derStandard.at, 9.5.2014)