"Ein-Klick-Bestellung"
Umstritten ist, ob nicht nur der Code von konkreter Software per Urheberrecht geschützt werden kann, sondern schon eine Idee bereits patentierbar ist. In den USA beispielsweise ist die "Ein-Klick-Bestellung" des Onlinehändlers Amazon patentiert, kann daher von anderen Anbietern nicht mehr verwendet werden - egal, wie sie technisch umgesetzt wird. In der EU gibt es diesen Patentschutz nicht.
"Eine Textverarbeitung verwendet Hunderte von Ideen, und wenn jede dieser Ideen patentiert werden müsste, könnten wir keine Software mehr schreiben"
Gefordert wird die Patentierbarkeit vor allem von großen Konzernen, die damit ihre Entwicklungsarbeit schützen wollen, oft unabhängig davon, ob bestimmte Entwicklungen auch tatsächlich auf den Markt gebracht werden. Kleine Entwickler sehen sich hingegen benachteiligt und warnen davor, dass Entwicklungen damit kaum mehr möglich sind. "Eine Textverarbeitung verwendet Hunderte von Ideen, und wenn jede dieser Ideen patentiert werden müsste, könnten wir keine Software mehr schreiben", kritisiert der Richard Stallmann, einer der Gründer der Initiative für "freie Software".
Bumerang für große Unternehmen
Die Patentierbarkeit von Software hat sich jedoch in den USA auch als Bumerang für große Unternehmen erwiesen. So befindet sich Microsoft derzeit in einem Rechtsstreit über die Verwendung von Plug-in-Technologie in seinem Internet-Explorer. Diese Idee - ein Programm innerhalb eines Programms ablaufen zu lassen - wurde von einem Entwickler patentiert.
Verwässert