Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbandes der österreichischen Musikindustrie, verkündet die „Aktion scharf“ gegen Raubkopierer.

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Mit den starken Worten "ab heute ist es anders, der 7. Oktober ist ein Einschnitt" begann Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbandes der österreichischen Musikindustrie (IFPI) Österreich, eine Presskonferenz zum "Aktion scharf" der Musikwirtschaft gegen Raubkopierer.

Verfahren gegen 100 Raukopierer

In Österreich erfolgen nun rechtliche Schritte gegen die illegale Verbreitung von Musik im Internet. In einem ersten Schritt werden zivilrechtliche und in besonders schwerwiegenden Fällen auch strafrechtliche Verfahren gegen mehr als 100 Raukopierer eingeleitet, die eine große Anzahl von Musikfiles im Internet verbreitet haben.

Notwendige Klagen

„Die Klagen sind kein Selbstzweck, wir haben keine große Freude damit, aber sie sind notwendig. Der Rechtsbruch wird ab heute bekämpft werden", gab sich Medwenitsch siegessicher.

"Aktion Scharf"

"Aktion Scharf" folgt auf eine mehrmonatige Informations- und Aufklärungskampagne, in der auf die Bedeutung und den Schutz des „geistigen“ Eigentums hingewiesen und vor den möglichen Rechtsfolgen einer Urheberrechtsverletzung – Strafen und Schadenersatz – gewarnt wurde. In rund 90.000 so genannten „Instant Messages“ wurden Raubkopierer direkt angesprochen und informiert.

Kein Angriff auf „Kids“

"Mit Information und Aufklärung konnten wir zwar das Unrechtsbewusstsein verstärken – 7 von 10 wissen, dass Filesharing illegal ist – trotzdem denken viele offenbar erst dann über die Risken einer Gesetzesverletzung nach, wenn die ersten Klagen eingebracht werden. Die jetzige 'Aktion scharf' richtet sich nicht vorrangig gegen 'Kids' und auch nicht gegen gelegentliche Downloader einzelner Musikstücke. Die Haupttäter sind erwachsene, berufstätige Menschen, die sich Musik leicht leisten können und die ungesetzlich handeln weil sie hoffen, nicht erwischt zu werden. Wir können nicht mehr tatenlos zusehen, wie 'geistiges' Eigentum einfach ignoriert und geltendes Recht verletzt wird und schwerwiegende Verluste entstehen", betont Medwenitsch.

Franz Medwenitsch (Geschäftsführer IFPI Österreich), Fritz Scheuch (Wirtschaftsunivertsität Wien), Christop Schick (OD2 - On Demand Distribution)

Franz Medwenitsch (Geschäftsführer IFPI Österreich), Fritz Scheuch (Wirtschaftsunivertsität Wien), Christop Schick (OD2 – On Demand Distribution)

Schadenersatzansprüche 3.000 und 10.000 Euro

Zivilrechtlich drohen Raubkopierern neben den Ansprüchen auf Löschung aller illegalen Musikfiles und Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen vor allem Schadenersatzansprüche in der Größenordnung zwischen 3.000 und 10.000 Euro. In besonders schwerwiegenden Fällen können auch gerichtliche Strafverfahren eingeleitet werden. Grundsätzlich werden aber zunächst außergerichtliche Einigungen angeboten.

"Wir werden mit Sicherheit niemanden rechtlich belangen, der zehn oder auch 100 Files heruntergeladen bzw. upgeloadet hat", so Medwenitsch. Es gehe derzeit um "größere Fälle", bei denen der Download bzw. Upload "schwindelerregende Höhen" erreiche.

250 Millionen Musikfiles

250 Millionen Musikfiles sind in Österreich, laut einer Karmasin-Studie vom November 2003, in den letzten Jahren von peer-to-peer Netzwerken illegal auf PCs und Notebooks heruntergeladen worden.

Nicht nur KaZaA

Untersuchungen zeigen, dass die realistische Gefahr erwischt und geklagt zu werden zu einer Eindämmung der illegalen Verbreitung von Musikfiles im Internet führt. Die bislang größte peer-to-peer Plattform KaZaA verzeichnet seit Jänner 2004 einen User-Rückgang von 20 Prozent. Da ein weiteres Ausweichen auf andere peer-to-peer Netzwerke zu erwarten ist, wird die "Aktion scharf" der österreichischen Musikwirtschaft von vornherein nicht auf bestimmte Netzwerke beschränkt, sondern umfasst neben KaZaA u.a. auch iMesh, eDonkey, eMule, BearShare, Gnutella und BitTorrent.

IP-Adresse

Die Raubkopierer werden dabei über ihre IP-Adresse entdeckt (Siehe Grafik). Diese IP-Adresse wird zu Beweiszwecken gesichert, über die Internetprovider kann dann die "echte" Identität des Users festgestellt werden. Selbst Provider, die in ihren Werbungen aggressiv mit hoher Bandbreite und damit idealen Downloadvoraussetzung werben – so etwa UTA – zeigen sich in der Zusammenarbeit "äußerst kooperativ", so Medwenitsch.

IP-Adresse zu verschleiern

Grundsätzlich ist es technisch möglich, die eigene IP-Adresse zu verschleiern. Er sei sich darüber bewusst, dass es immer "Spezialisten geben wird, die man schwer oder gar nicht erwischen kann", betont der IFPI Geschäftsführer. Das sei aber sehr aufwendig, viele Menschen würde daher legale Downloadservice vorziehen.(kk)