Bagdad/Wien - Im Falle der vier mutmaßlichen Jihadisten aus Österreich, über die am Donnerstag Untersuchungshaft verhängt worden ist, ist ein Asylaberkennungsverfahren eingeleitet worden. Das teilte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck am Donnerstagabend der APA mit. Das Ministerium hatte zuvor angekündigt, im Falle der Verhängung einer U-Haft umgehend ein solches Verfahren einleiten zu wollen.

Im Falle der übrigen fünf diese Woche festgenommenen Personen werde noch die Entscheidung des Haftrichters abgewartet, hieß es aus dem Innenministerium. Ob auch über die zweite Gruppe der insgesamt neun Beschuldigten U-Haft verhängt wird, muss das Landesgericht für Strafsachen Wien am Freitag entscheiden. Neun der ursprünglich zehn Festgenommenen werden verdächtigt, dass sie auf dem Weg nach Syrien waren, um sich dort am Bürgerkrieg zu beteiligen. Bei dem Zehnten soll es sich laut Medienberichten um einen österreichischen Staatsbürger türkischer Abstammung handeln, der als "Schleuser bzw. Organisator" aufgetreten sei. Ein 17-Jähriger soll mittlerweile aufgrund seiner Minderjährigkeit wieder freigelassen worden sein.

Das Asylaberkennungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, das ähnlich einem Asylverfahren abläuft. Für eine Aberkennung ist nicht unbedingt eine rechtskräftige Verurteilung nötig. Grundlage der Entscheidung sind die Paragrafen sechs und sieben des Asylgesetzes. Demnach kann der Asylstatus jemandem aberkannt werden, wenn "er aus gewichtigen Gründen eine Gefahr für die Republik Österreich darstellt" oder er "wegen eines besonders schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden ist".

Außerdem gelten die Ausschlussgründe der Genfer Flüchtlingskonvention. Darin heißt es, dass die Bestimmungen des Abkommen nicht angewendet werden auf Personen, in Bezug auf die "die Annahme gerechtfertigt ist, dass sie ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen haben". (APA, 21.8.2014)