Feldkirch – Sieben Monate wurde die Umweltverträglichkeit des geplanten Feldkircher Stadttunnels geprüft. Nun gibt das Land Vorarlberg grünes Licht für den Bau des 230-Millionen-Euro-Projekts. "Die Vorteile des Projekts überwiegen", sagte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) am Dienstag beim Regierungsfoyer. Dass sich die Behörde die Entscheidung nicht leicht gemacht habe, zeigten die zahlreichen Auflagen. Über 300 Auflagen und 60 Empfehlungen umfasst der Bescheid.

Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) spricht von "Unmengen von Auflagen", die bis zur wie auch nach der Teilinbetriebnahme erfüllt werden müssten. Am schwierigsten sei wohl der Nachweis der Verkehrsentlastung, sagte Rüdisser auf Nachfrage. Der Nachweis muss ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme erbracht werden, die Entlastungswirkung müsse laufend evaluiert werden. Rüdisser ist optimistisch: "Der Nachweis wird gelingen."

Feldkirchs Bürgermeister Wilfried Berchtold (ÖVP) beziffert die Entlastung mit 25 Prozent beim Autoverkehr und 60 Prozent beim Schwerverkehr. Entlastung und Sinnhaftigkeit der Tunnelspinne, wie der vierarmige unterirdische Kreisverkehr von Gegnern genannt wird, zweifeln Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen und betroffene Anrainer an.

Parteistellung noch unklar

Nur einem Teil der Gegnerschaft wurde Parteistellung zuerkannt. So müssen Bürgerinitiativen, die in erster Instanz Parteistellung erhielten, sie in zweiter Instanz aber wieder verloren, nun auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes warten.

Nicht oder nur teilweise anerkannt wurden die Einwendungen der Naturfreunde, einiger Anrainer und jene von Liechtensteiner Anrainergemeinden. Die Parteistellung ist im weiteren Verfahren relevant, denn Einsprüche gegen den Bescheid können nur Parteien machen. Sie haben dazu vier Wochen Zeit.

Die Grünen, die im Regierungsübereinkommen dem ersten Teilabschnitt zugestimmt haben, nehmen den Bescheid gelassen. Die Vielzahl an Auflagen zeige die Kompliziertheit des Verfahrens, sagt Umweltlandesrat Johannes Rauch (Grüne): "Ob und wann ein rechtskräftiger Bescheid zustande kommen wird, ist zum heutigen Zeitpunkt offen." (Jutta Berger, 21.7.2015)