Händler setzen zunehmend auf automatische Preisänderungen – für die Kunden kompliziert das das Onlineshopping.

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Wenn ein Tablet bei Amazon zu Mittag weniger kostet als am Abend, hat das nur selten etwas mit dem Hersteller und dessen Preisempfehlung zu tun. Meist steckt dahinter "Dynamic Pricing", eine durch einen Algorithmus durchgeführte Anpassung des Preises, die der Maximierung des Umsatzes dient.

Die variable Bepreisung kennt man hauptsächlich aus dem Flugreisengeschäft, doch das Prinzip hält auch zunehmend Einzug bei Onlinehändlern und Dienstleistern. Längst ist es nicht nur die Tageszeit, die bei der Optimierung im Vordergrund steht. Zunehmend mehr Daten werden von den Kunden gesammelt, warnen nun Konsumentenschützer.

Onlineshopper brauchen "starke Nerven"

Die Arbeiterkammer hat zur dynamischen Preisgebung eine Studie durchführen lassen und warnt vor zunehmender Intransparenz. "Wer online shoppt", heißt es, "könnte in Zukunft starke Nerven brauchen." Beispiele für nach diversen Kriterien schwankende Kosten gibt es mittlerweile einige.

So zahlt man beim Personenbeförderer Uber bei Regen erheblich mehr als bei Schönwetter. Und der US-Reiseanbieter Orbitz erkennt auf seinem Onlineangebot das Endgerät der Besucher – und erhöht automatisch die anzeigten Preise für Apple-Nutzer. Denn diese, so habe man festgestellt, seien zahlungswilliger.

Teils deutliche Unterschiede

"Kundendaten sind Gold wert", resümiert die AK die Entwicklung. Erfasst werden Art und Betriebssystem der Geräte der Kunden, manche Shops würden sogar die Zugriffshäufigkeit messen und in die automatisierte Preiskalkulation einbeziehen.

Bei Tests mit verschiedenen stationären und mobilen Endgeräten in mehreren Shops ergaben sich teils deutliche Unterschiede. In einem Fall kostete etwa ein Notebook 200 Euro mehr, wenn man die Website des Händlers über ein Handy aufrief statt über einen Desktop-Rechner.

Rechtlich heikel

Aufpassen müssen allerdings auch die Anbieter. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie verbietet zwar dynamische Preisänderungen nicht prinzipiell, schränkt sie aber ein. So ist etwa Diskriminierung aufgrund von Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit nicht zulässig, wohl darf es aber Zusatzkosten für objektiv messbare Teuerungsfaktoren wie Entfernung (Lieferung) geben. Die Konsumentenschützer wünschen sich hier genauer ausformulierte Regeln.

Ein weiterer Faktor ist Datenschutz. Händler, die das Kaufverhalten ihrer Kunden auswerten möchten, benötigen dessen Zustimmung. An dieser Stelle fordert man eine verpflichtende Auszeichnung, die einem Nutzer ersichtlich macht, wenn ein Preis personalisiert wurde.

Konsumentenschützer raten zu Geduld

"Für den einzelnen Konsumenten wird es immer schwieriger, die Preisgestaltung zu durchschauen", sagt AK-Expertin Daniela Zimmer. Allerdings haben Konsumenten auch die Möglichkeit, sich gegen die Preistricks der Händler zu schützen.

Generell rät man zu Geduld. Insbesondere wenn ein Elektronikprodukt merkbar teurer ist als erwartet, kann es sich lohnen, Angebote über mehrere Tage verteilt öfters aufzurufen. Dazu sollte man auch versuchen, die Angebotsseiten mit verschiedenen Geräten aufzurufen, um etwaige Unterschiede festzustellen und vielleicht einen günstigeren Preis zu entdecken.

Cookies löschen, Vergleichsportale nutzen

Um die Einbeziehung des individuellen Surfverhaltens aus der automatisierten Berechnung zu nehmen, sollte man regelmäßig die Browser-Cookies löschen. Alternativ kann auch, sofern vom Browser angeboten, der private Surfmodus verwendet werden. In diesem erfolgt die Löschung der Cookies automatisch nach Beendigung der Sitzung.

Weiters lohnt die Verwendung von Preisvergleichsplattformen, beispielsweise Geizhals, guenstiger.de und Idealo. Auch hier sollte man die Angebotsentwicklung für die gewünschten Produkte über mehrere Tage beobachten, um so Preisanpassungen besser nachvollziehen zu können.

Die vollständige Studie zum "Dynamic Pricing" hat die Arbeiterkammer auf ihrer Website veröffentlicht. (gpi, 16.12.2015)