Wien – Nach dem vierten Mal platzt Richterin Eva Brandstetter der Kragen. "Nein, Sie setzen sich jetzt hin!", blafft sie, nachdem sich Andreas B. neuerlich von der Anklagebank erhoben hat, um im Stehen eine Äußerung zu tätigen. Also nimmt er im Sitzen Stellung zum Hauptvorwurf, er habe eine junge Frau über Monate terrorisiert.

Das streitet er ab: "Ich wurde der Dame nie vorgestellt, ich weiß nicht einmal, wie sie heißt", beschreibt er sein Verhältnis zu der Studentin, die in einer Buchhandlung arbeitet. Dass er einmal die Eingangstür des Geschäfts mit einem Gegenstand blockiert hat, leugnet er ebenso.

Auch, dass er einmal eine Polizistin weggestoßen habe. Und erst recht, dass er in ein anderes Geschäft gegangen sei und zu der Verkäuferin dort "Das T-Shirt ist okay, aber Ihre Schamhaare gefallen mir nicht" gesagt habe, ehe er die Frau an ihren Genitalien berührte.

Redeschwall des Angeklagten

Der 51-jährige Angeklagte hat vier akademische Titel erlangt und ist derzeit selbstständig. "Wie viel verdienen Sie dabei?", fragt die Richterin. "Das tut nichts zur Sache, und ich kann es auch nicht sagen", lautet die Antwort. Die im Vergleich zu jenen auf simple Entscheidungsfragen Brandstetters erstaunlich kurz ist. Denn da hebt er immer zu Monologen an, ehe ihn die Richterin unterbricht.

Seine Geschichten sind ziemlich wirr. In der Buchhandlung sei er nur zweimal gewesen, um ein Buch über Panzerzüge zu bestellen. Dass er bei der Polizei noch gesagt habe, die Verkäuferin sei seine Verlobte, bestreitet er nun. Dagegen betont er, er sei nach einer Buchveröffentlichung zum Mobbingopfer geworden.

Die Aussage des Opfers seiner beharrlichen Verfolgung verdeutlicht, welche Folgen diese Belästigungen haben können. "Ich habe ein Leistungsstipendium und muss ein Semester aussetzen", erzählt die junge Frau. Wenn sie nicht auf einen Notendurchschnitt von 1,6 komme, verliere sie die Unterstützung, "dann kann ich Privatkonkurs anmelden".

Schlafstörungen und Angstzustände

Die dauernden Belästigungen hätten aber ihre Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt. Schlafstörungen und Angstzustände haben sie vor allem in der akuten Phase im Frühsommer 2014 geplagt.

"Er kam im April 2014 zum ersten Mal in das Geschäft, und ich habe schon gemerkt, dass er schräg ist." Am nächsten Tag kam er wieder: "Er hat Luftballons und Blumen mitgebracht." Die Geschenke wurden immer mehr – Plüschtiere, Salami, Verlobungsringe. Die habe sie ihm gleich zurückgeschmissen.

Teilweise sei er mehrmals täglich gekommen, nachdem sie eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte, stand er immer wieder vor dem Geschäft, beobachtete sie und winkte. Dazu verlegte er sich auf Telefonterror. "Ich bin alleine damit gewesen, die Polizei hat immer gesagt, sie könne nichts tun", sagt das Opfer.

Opfer ignoriert Angeklagten

Mittlerweile habe sie sich auf die Taktik verlegt, ihn völlig zu ignorieren – wie sich nämlich herausstellt, gehen die Belästigungen weiter. Da sie aber keine Anzeigen mehr machte, entließ das Oberlandesgericht den Unbescholtenen nach drei Wochen aus der Untersuchungshaft.

Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer ist davon überzeugt, dass B. auch nicht aufhören wird. Da der Angeklagte nie zu einer Untersuchung erschienen ist, musste er ein sogenanntes Aktengutachten erstellen. Aus diesem schloss er, dass der Mann "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zurechnungsunfähig ist".

Diagnose kann der Experte keine stellen, nachdem er ihn ihm Saal beobachtet hat, geht er aufgrund einer "Blickdiagnose" von einer wahnhaften Störung aus. Das bedeutet, dass der Angeklagte durchaus überlegt handeln kann, aber in einer Wahnwelt lebt und auch keine Krankheitseinsicht hat.

Richterin erklärt sich für unzuständig

Die Staatsanwältin modifiziert aufgrund der vermuteten Zurechnungsunfähigkeit die Anklage daher und beantragt die Einweisung in eine Anstalt. Da in diesem Fall ein Schöffensenat zuständig ist, erklärt sich Brandstetter für unzuständig, was Anklagebehörde und Verteidiger Helmut Salzbrunn akzeptieren. (Michael Möseneder, 18.4.2016)