Beleidigt: Recep Tayyip Erdoğan.

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Mehr als tausend Privatpersonen haben gegen den deutschen TV-Satiriker Jan Böhmermann Anzeige erstattet. Wie der Mainzer Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler bestätigte, habe nicht nur der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan Strafanzeige wegen der "Schmähkritik" in Böhmermanns ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" vom 31. März gestellt.

Insgesamt seien zwischen 1.400 und 1.500 Anzeigen eingegangen, die sich nicht nur gegen Böhmermann, sondern auch gegen Verantwortliche des TV-Senders richten.

Deutschler sagte, dass keine rasche Entscheidung in der Angelegenheit zu erwarten sei, es aber auch nicht viele Monate dauern werde. Die Anzeigen werden in einem Verfahren gebündelt.

Unterlassungsklage

Erdoğans Anwalt Michael-Hubertus Sprenger hatte wie berichtet vergangene Woche beim Oberlandesgericht in Hamburg eine Unterlassungsklage gegen Böhmermann gestellt. Bereits im Mai hatte das Hamburger Gericht eine einstweilige Verfügung gegen einzelne Passagen des Gedichts erlassen und zur Erläuterung das Gedicht fast komplett ins Internet gestellt und die verbotenen Teile rot markiert. Daher darf Böhmermann den Großteil seines Gedichtes nicht wiederholen, was er jedoch nach eigenen Aussagen ohnehin nicht vorhat. Nun möchte Sprenger ein komplettes Verbot des Gedichtes bewirken.

Böhmermanns Anwalt Christian Schertz warf dem Hamburger Landgericht "schwere handwerkliche Fehler" vor und kündigte an, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.

Die "Schmähkritik" hatte für eine schwere diplomatische Krise zwischen Berlin und Ankara und Verstimmung in der deutschen Bundesregierung gesorgt. Bundeskanzlerin Angela Merkel setzte sich über die Bedenken ihres Koalitionspartners SPD hinweg und ermächtigte die Strafverfolgung Böhmermanns nach dem Majestätsbeleidigungsparagrafen 103 des deutschen Strafgesetzbuches. (Michael Vosatka, 6.7.2016)