Das Betteln ist in weiten Teilen der Salzburger Innenstadt seit einem Jahr Verboten. Das Verwaltungsgericht bezeichnet die Verordnung als gesetztes- und verfassungskonform.

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Salzburg – Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat vier Beschwerden gegen Strafen wegen des Verstoßes gegen das sektorale Bettelverbot als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig bezeichnete das Verwaltungsgericht die Verordnung als gesetzes- und verfassungskonform, berichtet die Polizei Salzburg. Basis des sektoralen Bettelverbots ist das Landessicherheitsgesetz. Dieses ermächtigt die Kommunen, mittels Durchführungsverordnung Zonen auszuweisen, in denen auch das stille Betteln verboten ist. Aggressives Betteln oder das Betteln mit Kindern ist ohnehin untersagt.

Die Plattform für Menschenrechte hatte bei der Einführung des sektoralen Bettelverbots im Juni 2015 einen Rechtshilfefonds eingerichtet. Ende Juni wurde der erste Einspruch gegen eine Bettelstrafe eingebracht. Die Frau hatte in der Verbotszone Getreidegasse gebettelt und 100 Euro Verwaltungsstrafe kassiert. Seither gab es insgesamt 88 Anzeigen wegen des Verstoßes gegen die Verordnung, heißt es von der Polizei Salzburg.

Die betroffenen Bettler begründeten in ihren Beschwerden, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung werde verletzt und hielten die Bettelverbotsverordnung für verfassungswidrig, schreibt die Polizei in einer Aussendung. Diese Bedenken seien im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht nicht hervorgekommen, "weshalb ein Bettelverbot wie in Salzburg unter bestimmten, sachlich gebotenen Voraussetzungen als verfassungskonform zu erachten ist", schreibt die Polizei.

Rechtsmittel bis zum Verfassungsgerichtshof

Die Plattform für Menschenrechte hat bereits im Vorjahr angekündigt alle ihr zu Verfügung stehenden Rechtsmittel bis zum Verfassungsgerichtshof auszuschöpfen. Josef Mautner von der Plattform für Menschenrechte bestätigt im Gespräch mit dem STANDARD, dass die Anwältin Fatma Özdemir zusammen mit Experten dabei sei die Klage vorzubereiten. Der Verfassungsgerichtshof könnte klären, ob die sektoralen Bettelverbote überhaupt zulässig sind. Im Sommer 2012 kippte er bereits generelle Bettelverbote, die auch das "stille Betteln" umfassten.

"Interessant ist, dass das Landesverwaltungsgericht ein zu eins der Argumentation des Amtsberichts der Stadt Salzburg gefolgt ist. Zum Teil wurde die Formulierung wortwörtlich übernommen", sagt Mautner. Gemeint ist die Begründungen der Stadt für das sektorale Bettelverbot. Etwa werden sind damit die sogenannte Benützungserschwerung von Gehwegen und die Entstehung gewisser gefährlicher Nadelöhre angeführt, die durch das Betteln entstehen würden.

Ende Mai wurde die Bettelverbotszone mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ de facto auf den gesamten Innenstadtbereich ausgeweitet. Seit Juni überwacht ein privater Sicherheitsdienst die Brücken der Stadt und verjagt Bettler, die darunter schlafen und sich vor dem Regen schützen wollen. 55.000 Euro kostet der Wachdienst Juni bis zum Jahresende. (Stefanie Ruep, 08.07.2016)