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1938 kaufte Hitlers Privatsekretär Martin Bormann das Geburtshaus des "Führers" in Braunau, davon zeugen heute noch die schmiedeeisernen Initialen "MB" über dem Eingangstor.

KIRSCHNER,JÜRGEN / Action Press / picturedesk.com

Linz – Es hat wohl einen gewissen Seltenheitswert, dass sich der Ministerrat mit einem desolaten Haus im Innviertel beschäftigen muss. Dennoch stand das Braunauer Gebäude mit der Adresse "Salzburger Vorstadt 15" als durchaus heikler Punkt am Dienstag auf der Tagesordnung der wöchentlichen Regierungssitzung. Das denkmalgeschützte Gebäude nahe dem Braunauer Stadtplatz ist das Geburtshaus von Adolf Hitler, der drei Jahre seines Lebens am Inn verbrachte.

Der Ministerrat beschloss die Enteignung des Hauses mit der dunklen Geschichte. Damit soll verhindert werden, dass das Haus zur "Pilger- und Gedenkstätte" für Neonazis wird. Was mit dem Gebäude passieren soll, ist aber derzeit noch unklar. Nach dem Gesetzesbeschluss im Parlament soll eine Historikerkommission ein entsprechendes Nutzungskonzept entwerfen. Obwohl manch einer lieber die Abrissbirne nach Braunau beordern würde: Zuletzt hatte sich etwa Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) für einen Abriss des Hitlerhauses starkgemacht.

Schwierige Besitzverhältnisse

Dem zu erwartenden Enteignungsbeschluss geht eine schier endlose Geschichte voraus. Seit 1972 ist das Innenressort für des Haus zuständig. 4.800 Euro Miete fallen pro Monat für die rund 800 Quadratmeter an. Die Kosten teilen sich das Ministerium und die Stadt nach einem Schlüssel 60 zu 40. Die Nutzung wurde stets durch den sehr eng gefassten Mietvertrag erschwert. Erlaubt waren bis dato nur Verwaltungseinrichtungen oder eine "sozial-edukative Nutzung". Explizit ausgeschlossen ist ein museales Konzept. Ebenso wurden Kaufangebote durch die Republik seitens der Besitzerin bisher abgelehnt.

Das "Bundesgesetz über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn" sieht diese "zur dauerhaften Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts oder eines bejahenden Gedenkens an den Nationalsozialismus" vor. Den entsprechenden Maßnahmen sollen "gesetzliche und behördliche Beschränkungen zur unveränderten Erhaltung" – sprich: der Denkmalschutz – nicht entgegenstehen. Für die Eigentümerin des Hauses gibt es eine Entschädigung. Bezüglich der Höhe wird das Eisenbahnenteignungsentschädigungsgesetzes sinngemäß angewandt.

Gutes Geschäft

Die heute so ungeliebte Immobilie war nach dem "Anschluss" 1938 von der Familie der heutigen Besitzerin an die NSDAP verkauft worden – was den Eigentümern eine durchaus stattliche Summe einbrachte. Den Akten der NSDAP aus jener Zeit liegt der Vermerk eines SS-Brigadeführers bei, dass der Ankauf des Gebäudes an den Geldforderungen der Eigentümer gescheitert sei, man erwäge "die Übernahme des Geburtszimmers" durch "energische Maßnahmen". Hitlers Privatsekretär Martin Bormann kaufte aber schließlich im Auftrag der NSDAP das Haus um den vierfachen Verkehrswert und zahlte 150.000 Reichsmark. 1954 erfolgte dann der Rückkauf der Liegenschaft durch die Besitzerfamilie um 150.000 Schilling – einen Bruchteil des einstigen Verkaufspreises. (Markus Rohrhofer, 12.7.2016)