Die Kennzeichnungspflicht gilt schon länger, Minister Rupprechter stellt sie nun infrage.

Foto: Matthias Cremer

Wien – Rund eineinhalb Jahre ist die österreichische Allergeninformationsverordnung in Kraft. Die Umsetzung des Wortungetüms "EU-Lebensmittelinformationsverordnung" soll sicherstellen, dass etwa auch Allergiker sorgenfrei in einem Restaurant essen können, weil sie mündlich oder schriftlich über die Zutaten der Speisen Auskunft erhalten.

Genau genommen müssen Wirte, Bäcker und Imbissverkäufer die Informationsverordnung über Allergene so umsetzen, dass potenzielle Allergieauslöser entweder zum Beispiel in Speisekarten oder als Aushang angeführt sind oder speziell geschultes Personal in der Lage ist, darüber mündlich zu informieren.

Buchstabensalat bereinigen

Agrarminister Andrä Rupprechter (ÖVP) bezeichnete nun die Form der Kennzeichnung im ORF-Radio als "Buchstabensalat", den er bereinigen wolle. "Wir haben die EU-Verordnung in Österreich in einer Form umgesetzt, wie es nicht notwendig ist", so der Minister. Er wünsche sich ein Ende des "Buchstabensalates." Ihn störe, dass dadurch vermittelt werde, Essen "könnte schädlich sein".

Wie es dazu kam, erklärt eine Sprecherin auf STANDARD-Anfrage so: "Dem Minister ist aufgefallen, dass auf Speisekarten in Brüssel keine Buchstaben zu finden sind. Offenbar gibt es auch andere Lösungen in anderen Ländern." Außerdem hätte es Beschwerden gegeben, die man nicht ignorieren könne, so die Sprecherin.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) sieht das anders und kann den Ruf nach Veränderung nicht nachvollziehen. "Die Regelung gibt es jetzt seit eineinhalb Jahren in Österreich. Dem Gesundheitsministerium sind keine Beschwerden darüber bekannt", sagt sie der APA. Beschwerden hätte es in der Vergangenheit eher seitens der Konsumenten gegeben: "Allergiker sind immer wieder auf Unverständnis gestoßen, wenn sie Allergeninformationen bei unverpackten Lebensmitteln erfragen wollten."

Keine Formvorgaben

Hinsichtlich der Form der schriftlichen Information gebe es ohnedies keine Vorgaben, sondern nur eine Empfehlung des Gesundheitsministeriums – und zwar die Kennzeichnung in Form von Buchstaben. Die sei übrigens gemeinsam mit der Wirtschaft erarbeitet worden.

"Stimmt", sagt Peter Dobcak, Gastronomieobmann in der Wirtschaftskammer gegenüber dem STANDARD, "aber jetzt haben wir schon etwas Erfahrung mit der Umsetzung." Da habe sich gezeigt, dass man mit den Standardspeisekarten recht gut zurechtkomme.

Ein Problem seien hingegen Tageskarten. "Da muss man eine Stunde Arbeit zusätzlich investieren, um der Informationspflicht nachzukommen." Ebenso aufwendig sei die Umsetzung beim Catering. Bis jetzt habe man das in der Praxis "so gut wie möglich gemacht. Aber man ist dabei immer mit einem Fuß im Kriminal." Dobcak würde daher diesen Bereich von der Informationspflicht gern ausnehmen. "Jeder, der weiß, dass er eine Allergie hat, muss sich ohnehin informieren."

Rupprechter, so seine Sprecherin, habe "keinen fertigen Vorschlag". Aus dem Gesundheitsministerbüro heißt es, einen ganzen Bereich auszunehmen komme nicht infrage. (rebu, 19.7.2016)

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