Lingenau/Langenegg – Die Untersuchungen zu den gehäuften Fehlbildungen bei Neugeborenen aus den Gemeinden Lingenau und Langenegg in Vorarlberg ist eingestellt. Der Fall wurde als ungelöst zu den Akten gelegt. Umwelteinflüsse können ausgeschlossen werden, bekräftigte Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP).

"Alles, was für die öffentliche Sicherheit wichtig war, wurde abgeklärt", versicherte Bernhard. Es liege also keine Gefährdung der Bevölkerung durch exogene Faktoren vor.

Analysiert worden seien in einer sehr umfangreichen Trinkwasser- und Umweltuntersuchung 500 chemische Elemente und Verbindungen aus allen gesundheitsrelevanten Substanzgruppen, davon 300 Wirkstoffe aus Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln aus der Landwirtschaft sowie Schwermetalle, Antibiotika und radioaktive Substanzen. Auch ein Fragebogen, der an die betroffenen Eltern verteilt worden war und verwandtschaftliche Verhältnisse sowie die Einnahme von Medikamenten in der Schwangerschaft abfragte, blieb ohne Befund.

Keine genetischen Untersuchungen

Anfang Juli wurde bekannt, dass von 300 Kindern, die in den beiden Nachbarkommunen seit 1995 zur Welt kamen, drei eine Dysmelie (Fehlbildung einer oder mehrerer Gliedmaßen) aufwiesen. In den vergangenen 33 Jahren wurden insgesamt sechs Kinder (bei 600 Geburten) mit einer entsprechenden Missbildung geboren. Statistisch entspricht das einem Verhältnis von 100 Fehlbildungen bei 10.000 Neugeborenen. Dieser Wert ist "um das Zwanzigfache höher als in sämtlichen europäischen Registern", berichtete der Gesundheitslandesrat. International liege das Verhältnis bei 5 zu 10.000.

Als mögliche Ursache bleiben damit laut Bernhard nur noch zwei Möglichkeiten: ein statistischer Fehler oder genetische Hintergründe, das heißt zu enge Verwandtschaftsverhältnisse. Klarheit schaffen könnten hier nur genetische Screenings. Diese seien von den Betroffenen allerdings abgelehnt worden, berichtete der gelernte Mediziner. Seine wissenschaftliche Neugier sei damit zwar nicht ganz befriedigt, gab Bernhard zu, er können damit aber "gut leben". Wichtig sei für ihn vor allem, dass eine öffentliche Gefährdung ausgeschlossen worden sei. (APA, 13.9.2016)