Das Thema Ärztearbeitszeit in Spitälern bleibt ein Streitthema, nun auch zwischen Ländern und Ärztekammer bzw. Sozialminister.

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Wien – Beim Dauerthema Spitalsärzte-Arbeitszeit kündigt sich der nächste Konflikt an. Es geht um die Begrenzung der Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden und die Übergangsfrist, die bis 2021 ein freiwilliges Opt-out der Ärzte aus der Regelung zulässt. Die Länder wollen das aus Kostengründen länger gelten lassen, Ärztekammer und Sozialminister sind dagegen.

Gesetzliche Bestimmungen dürften nicht strenger sein als die EU-Vorgaben, forderte Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) laut "Oberösterreichischen Nachrichten" am Dienstag bei der Landeshauptleute-Konferenz: "Die Frist muss fallen." Laut EU-Recht sei das möglich. Deutschland habe das getan, "Opt-out-Regeln" gelten dort unbegrenzt. Hintergrund sind die aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen, es geht um Kostendämpfungen im Gesundheitsbereich.

Wie die "Presse" berichtet, haben sich die Finanzlandesräte dafür mit einem Gutachten gewappnet. Der Europarechtler Walter Obwexer und der Innsbrucker Arbeits- und Sozialrechtler Gert-Peter Reissner kommen darin zum Schluss, dass es mit dem geltenden Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz eine "überschießende Umsetzung" der europarechtlichen Erfordernisse gebe. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hat den Vorstoß schon im September mit dem Hinweis abgelehnt, die Lösung sei unter seinem Vorgänger Rudolf Hundstorfer (SPÖ) mit allen Beteiligten vereinbart worden.

Die Ärztekammer lehnte den Ländervorstoß am Mittwoch strikt ab. "Abmachungen sind einzuhalten – wir fordern unsere Verhandlungspartner auf, Handschlagqualität zu beweisen", erklärte Vizepräsident Harald Mayer in einer Aussendung. Der Gesetzesänderung seien jahrelange Verhandlungen vorausgegangen, um eine für alle Partner tragbare und mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie konforme Lösung auszuarbeiten. "Nun bestehende Abmachungen aufzuweichen, ist verantwortungslos und für ein konstruktives Miteinander kontraproduktiv", kritisierte er. (APA, 5.10.2016)