Wien – Neuer Anlauf für den schon länger geplanten Börsenrückzug des Wasseraufbereiters BWT. Die FIBA Beteiligung- und Anlagen GmbH will ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot legen. Der Preis je BWT-Aktie werde 23 Euro betragen, teilte die zu 100 Prozent im Eigentum von Wolfgang Hochsteger stehende Gesellschaft am Freitag mit. Zuletzt notierte die BWT-Aktie an der Wiener Börse mit 23,40 Euro.

Angestrebt wird eine vollständige Übernahme des Mondseer Wasseraufbereiters BWT. Bereits jetzt halten die FIBA und die dem BWT-Chef Andreas Weißenbacher zuzurechnende WAB Privatstiftung und weitere gemeinsam mit ihnen vorgehende Rechtsträger eine kontrollierende Mehrheit an der BWT von 84,21 Prozent des gesamten und 89,21 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals. Eine endgültige Entscheidung über einen möglichen Gesellschafterausschluss nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sei noch nicht getroffen worden, heißt es weiter.

Die Angebotsunterlage werde man nach der heute getroffenen Entscheidung für das Übernahmeangebot innerhalb von zehn Tagen bei der Übernahmekommission anzeigen, teilte FIBA weiter mit. Sobald die endgültigen Parameter feststehen, und wenn die Übernahmekommission nicht dagegen ist, soll das Angebot bekannt gemacht werden.

Schon seit längerer Zeit will sich die BWT von der Börse zurückziehen und sich des Streubesitzes entledigen. Der ursprüngliche Plan von BWT-Chef Weißenbacher, dies in Form einer Verschmelzung mit einer eigens dazu gegründeten nicht börsenotierten Tochter zu tun, landete wie berichtet vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Das Höchstgericht sollte klären, ob die Verschmelzung zum Zweck des Delistings zulässig ist oder es sich dabei um eine "rechtsmissbräuchliche Umgehung einer börsenrechtlichen Unzulässigkeit des freiwilligen Rückzugs aus dem amtlichen Handel" handelt.

BWT-Chef Weißenberger hatte zuvor vom Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigt bekommen, dass die angestrebte Verschmelzung rechtskonform sei. Einzelne Aktionäre hatten den geplanten Rückzug von der Börse kritisiert und als unzulässig eingestuft. Der Anwalt eines Aktionärs hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) mit der Prüfung des Sachverhalts und allenfalls um "Untersagung der geplanten Maßnahme" ersucht – noch bevor die rückwirkende Umsetzung bekannt war. (APA, 4.11.2016)