Wien – SPÖ und ÖVP haben sich über die Verteilung der 750 Millionen Euro für den Ausbau der Ganztagsschulen bis 2025 geeinigt. In den nächsten Tagen geht ein Gesetzesentwurf in Begutachtung, hieß es aus dem Bildungsministerium zur APA. Demnach fließen 428 Millionen Euro für Infrastrukturmaßnahmen und Freizeitbetreuung sowie 248 Millionen Euro für Lehrerkosten an Pflichtschulen, 74 Millionen vor allem an AHS.

Anders als ursprünglich vom Bildungsministerium geplant sollen aber nicht mehr die Schulen selbst Konzepte für den Ausbau "ihres" Standorts vorlegen. Vielmehr sollen dies laut dem Entwurf des "Bildungsinvestitionsgesetzes" die gesetzlichen Schulerhalter tun, also im Regelfall die Gemeinden. Die formale Prüfung der Anträge erfolgt in den Landesschulbehörden des jeweiligen Bundeslands, über die endgültige Gewährung entscheidet das Ministerium.

Ziel des Gesetzes ist es einerseits, die verschränkte Form der Ganztagsschule auszubauen (Wechsel aus Unterricht, Lern- und Freizeit über den ganzen Tag mit verpflichtender Anwesenheit), wobei aber grundsätzlich auch offene Ganztagsschulen (Unterricht am Vormittag, Lern- und Freizeit am Nachmittag ohne Anwesenheitspflicht) gefördert werden können. Künftig soll ein "flächendeckendes Angebot an schulischer Tagesbetreuung auch in verschränkter Form in einem Umkreis von maximal 20 km zum Wohnort zur Verfügung stehen", heißt es im Gesetzesentwurf. Außerdem sollen mit den Mitteln künftig auch "außerschulische Betreuungsangebote während der Ferienzeiten" an den Standorten gefördert werden.

Betreuung durch qualifiziertes Personal

Für die Förderung müssen die Standorte Voraussetzungen erfüllen: Die schulische Tagesbetreuung muss täglich jedenfalls bis 16.00 Uhr angeboten werden, bei Bedarf sogar bis 18.00 Uhr. Der Betreuungsteil muss außerdem durch entsprechend qualifizierte Personen erfolgen. Zweckzuschüsse für die Infrastruktur werden insbesondere für die Schaffung oder Adaptierung von Speisesälen, Küchen, Betreuungsräumen, Spielplätzen bzw. ähnlichen Außenanlagen sowie die Schaffung von Lehrerarbeitsplätzen gewährt.

Die Mittel werden im Gesetzesentwurf konkret nach Bundesländern und Jahren aufgeleistet, wobei die Verteilung nach der Schülerzahl erfolgt. Ein Fixanteil von 63 Prozent fließt dabei für den Ausbau ganztägiger Schulformen durch die Einrichtung zusätzlicher Klassen in den ersten beiden Jahren nur mit verschränkter, ab dem Schuljahr 2019/20 dann wahlweise auch für Gruppen mit getrennter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteiles. Ein flexibler Anteil von 37 Prozent kann auch die Umwandlung von offenen in verschränkte Ganztagsklassen, die Umwandlung außerschulischer Betreuungseinrichtungen (z.B. Horte) in ganztägige Schulformen, Ferienbetreuung an den Standorten sowie die Senkung bzw. Abschaffung von Betreuungsbeiträgen verwendet werden.

Die 428 Millionen Euro für die Infrastrukturmaßnahmen und Freizeitbetreuung an den Pflichtschulen fließen dabei in mehreren Tranchen. 2017 sind das 20 Millionen Euro, 2018 60 Millionen , 2019 und 2020 je 65 Millionen , 2021 und 2022 je 60 Millionen , 2023 50 Millionen , 2024 35 Millionen und 2025 13 Millionen Euro. Die 248 Millionen Euro für die Landeslehrer werden für die Betreuung während der Lernzeiten aufgewendet. Die 74 Millionen Euro für die Praxisschulen bzw. die AHS sollen ebenfalls Infrastrukturmaßnahmen, Lehrer- sowie Freizeitbetreuerkosten abdecken. Anders als bei den Pflichtschulen entfällt die Antragstellung (da der Schulerhalter der Bund selbst ist, Anm.). (APA, 5.11.2016)