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Konzerne wie Google und Facebook sollen zur Kasse gebeten werden.

Foto: AP/Mayo

Wien – Die österreichischen Zeitungsverleger ziehen gegen die Werbeabgabe vor den Verfassungsgerichtshof. 23 Verlage haben Beschwerden gegen ihre Bescheide für das Jahr 2015 eingelegt, teilte der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) am Freitag mit. Argumentiert wird, dass das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung verstoße, weil Online-Werbung nicht von der Abgabepflicht erfasst ist.

Werbeabgabe gilt für Werbung in Print, Radio und TV, auch auf Plakaten oder anderen öffentlichen Werbeträgern. "Onlinewerbung ist im Werbeabgabegesetz nicht enthalten", so VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger. Er sieht dadurch eine Wettbewerbsverzerrung und Begünstigung "vor allem amerikanischer Onlinekonzerne, die in Österreich weder einen Beitrag zur Wertschöpfung leisten noch Arbeitsplätze schaffen".

Onlinewerbung auf dem Vormarsch

"Entweder die Abgabe wird auf den Onlinebereich ausgeweitet und für alle gesenkt oder komplett gestrichen", forderte VÖZ-Präsident Thomas Kralinger. Die Werbeabgabe wurde 2000 eingeführt, damals habe Online-Werbung noch keine große Rolle gespielt. "Heute ist der Online-Bereich mit 17,2 Prozent aller Werbespendings bereits das drittgrößte Stück des heimischen Werbekuchens."

Unterstützung kam vom Verband Druck & Medientechnik. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum für ein und dieselbe Werbung in unterschiedlichen Medien verschiedene Abgaben anfallen", erklärte dessen Präsident Gerald Watzal. (APA, 25.11.2016)