Der Nachfolger der neuen ÖBB-Schnellbahn ("Cityjet") wird nicht von Siemens kommen, sondern von Bombardier.

Foto: APA / Georg Hochmuth

Wien – Der Richtersenat unter Vorsitz von Hubert Reisner hat nach der Verhandlung am Mittwoch nicht lang gefackelt: Am Freitagabend wurde der vom schweizerischen Zughersteller Stadler Rail eingebrachte Einspruch gegen die ÖBB-Vergabe an den kanadischen Bahnausrüster Bombardier abgewiesen.

Mit dem Spruch des Gerichts ist ein monatelanger Vergabeprozess beendet, in dem die Anbieter mit harten Bandagen gekämpft hatten. Die ÖBB-Sprecher bestätigte am Sonntag diesbezügliche Informationen des STANDARD aus Bahnkreisen. Es geht, wie mehrfach berichtet, um einen Rahmenvertrag für bis zu 300 Nahverkehrszüge, mit denen die ÖBB den großteil ihrer seit gut 30 Jahren in Dienst stehenden Elektrotriebzüge ersetzen will. Eine erste Tranche von 21 Schnellbahnzügen (Langversion a 100 Meter Länge) soll ab 2019 in Vorarlberg zum Einsatz kommen.

Wie viele der je 150 Lang- und Kurzzüge (75 Meter) der ÖBB-Personenverkehr in den nächsten Jahren tatsächlich bestellen wird, steht noch nicht fest. Derzeit befinden sich noch die 2011 bestellten Schnellbahngarnituren von Siemens in Auslieferung, sie kommen unter der Marke ÖBB-Cityjet vorwiegend in Wien und Niederösterreich zum Einsatz.

Die schweizerische Stadler Rail, für die Ex-Bundeskanzler und -SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer lobbyiert hatte, war bei der Ausschreibung auf Platz zwei gelandet, gefolgt von Siemens.

Im Hintergrund ging es dem Vernehmen nach um einen weiteren Deal: Die ÖBB-Werkstättentochter TS soll im Gegenzug zu einer Zugbestellung bei Stadler Rail Wartungs- und Instandhaltungsverträge mit dem ÖBB-Konkurrenten Westbahn für dessen neue Züge schließen. Westbahn fährt mit Stadler-Doppelstockwagen und stockt ihre Flotte kräftig auf. Ob es zu dieser Kooperation nun trotzdem kommt, ist offen. Eine solche habe mit der aktuellen ÖBB-Zugbeschaffung nichts zu tun, heißt es bei Westbahn. Ob Stadler in Revision zum Verwaltungsgerichtshof geht, steht noch nicht fest. (Luise Ungerboeck, 5.12.2016)