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Wien – ORF-Chef Alexander Wrabetz ließ sich lange Zeit mit seinem Gebührenantrag – spätestens im Dezember 2016 muss er laut Gesetz die Höhe neu berechnen. Nun freilich, nach Generals- und Bundespräsidentenwahl, muss es ganz schnell gehen. Dafür sollen seine 31 Publikumsräte nun zehn Tage nach ihrer regulären Sitzung am Mittwoch zu einer Sondersitzung antreten.

Ein bisschen Verzögerung

Nur wenige Kompetenzen räumt das Gesetz dem Publikumsrat des ORF ein, dem zweiten Aufsichtsgremium des ORF. Das erste, der Stiftungsrat, bestellt Generäle und Direktoren, es wird gebraucht für größere unternehmerische Entscheidungen und auch kleinere vom 303-Millionen-Projekt ORF-Standort über zu Strukturfragen bis zu Grundstücksverkäufen, alle Jahre wieder zudem für Budgets und Programmschemata, und zumindest alle fünf Jahre, um die Höhe der Gebühren festzusetzen – die in der ORF-Geschichte nur einmal und ganz kurz sanken:

Eine kleine Übersicht aller Gebührenerhöhungen, seit es eine Fernseh- beziehungsweise Kombigebühr für den ORF gibt – also seit 1958. Datenquelle: diemedien.at
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Es braucht Beharrlichkeit im Stiftungsrat

Und an diesem Punkt kommt der Publikumsrat ins Spiel. Nicht wirklich nachhaltig, aber immerhin: Wenn die derzeit 31 Publikumsräte des ORF eine vom Stiftungsrat beschlossene Gebührenerhöhung mit Mehrheit ablehnen, dann muss der Stiftungsrat noch einmal zusammentreten und die Erhöhung noch einmal beschließen. Danach ist nur noch die Medienbehörde KommAustria dran, die Erhöhung (eher formal) zu prüfen, bevor sie in Kraft treten kann.

Nun sollen die Stiftungsräte des ORF am 15. Dezember recht fix die Gebührenerhöhung um 7,7 Prozent beschließen, um die sie ORF-Chef Alexander Wrabetz erst am Montag per Antrag ersuchte. Der Stiftungsrat tagt also auf den Tag genau fünf Jahre nach dem Gebührenbeschluss von 2011 (damals auf Druck von Medienstaatssekretär Josef Ostermayer: 7 Prozent).

Noch ein Konvent im Advent

Ebenfalls am Montag erfuhren die Publikumsräte von ihrer Vorsitzenden, der ehemaligen, langjährigen "AZ"-Innenpolitikchefin und nachmaligen Concordia-Generalsekretärin Ilse Brandner-Radinger: Gleich am Tag nach dem Stiftungsrat sollen auch sie die Gebührenerhöhung abnicken.

Denn: Die Rundfunkgebühren sollen mit 1. Mai 2017 um 7,7 Prozent steigen, ein neuer Sitzungstermin des Stiftungsrats für den dann nötigen Beharrungsbeschluss wird sich bei einem Nein wohl erst im neuen Jahr ausgehen, und die Medienbehörde muss ja auch noch prüfen – immerhin ein gerade erst ganz neu installierter Senat III der noch an Bord verbliebenen, schon länger aktiven Mitglieder Michael Ogris, Susanne Lackner und Michael Truppe.

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Vorweihnachtshektik

Die vorweihnachtliche Termin-Hektik dürfte auch in diesem gebührlichen Sonderfall eher übertrieben sein. Nicht repräsentative, aber realitätsnahe Meinungsforschung kommt zum Schluss: Der Gebührenantrag sollte am 15. Dezember zumindest die nötige Mehrheit im Stiftungsrat bekommen.

Und im Publikumsrat würde eine Mehrheit gegen den Gebührenantrag am 16. Dezember (korrigiert, hier stand ursprünglich falsch November) zumindest sehr überraschen. Aber selbst für diesen sehr unwahrscheinlichen Fall des Falles: Mit dem Sonderkonvent der Publikumsräte im Advent sollte sich auch ein Beharrungsbeschluss des Stiftungsrats noch rechtzeitig ausgehen.

Aber bleiben Sie dran – man weiß ja nie. Gerade am Krampustag. (fid, 6.12.2016)