Über das Elga-Portal erhält man nach Anmeldung mittels Handysignatur oder Bürgerkarte Einblick in die eigenen Daten. Die Funktion "E-Medikation" ist aber noch nicht über die Pilotphase hinausgelangt.

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Frage: Wie weit ist die elektronischen Gesundheitsakte (Elga) in Österreichs Spitälern vernetzt?

Antwort: Im ersten Halbjahr 2017 startet Elga in öffentlichen Spitälern im Burgenland, Niederösterreich und Vorarlberg. Im Laufe des Jahres soll das Rollout im stationären Bereich in Österreich vollendet sein. Ab 10. Jänner werden Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde in den niederösterreichischen Landeskliniken eingespeist. Die Daten sind dann bundesländerübergreifend für Patienten und behandelnde Ärzte im stationären Bereich online abrufbar – was Doppelbefundungen und Mehrfachuntersuchungen vermeiden soll. In Vorarlberg wird Elga schrittweise ausgerollt: Den Anfang macht Dornbirn im Februar. Die burgenländischen Krankenanstalten sollen Elga ab dem zweiten Quartal 2017 nutzen, die Barmherzigen Brüder Eisenstadt tun dies bereits seit Ende 2016.

Frage: Wie weit ist das Rollout in Spitälern anderer Bundesländer?

Antwort: Elga wurde im Dezember 2015 in öffentlichen Wiener und steirischen Spitälern gestartet und seither dort immer weiter implementiert, auch in Ordensspitälern. In öffentlichen Tiroler und Salzburger Spitälern begann das Rollout ein Jahr später, auch in Oberösterreich kamen dann Krankenhäuser dazu – erste Einrichtungen sind dort seit Juli dabei. Seit Sommer greift auch das LKH Villach auf Elga zu, nach und nach folg(t)en weitere Kärntner Häuser.

Frage: Ab wann verwenden auch Haus- und Fachärzte Elga?

Antwort: Das ist noch unklar: Zwar sollten E-Befundung und E-Medikation im niedergelassenen Bereich heuer starten, um das elektronische Erfassen von Medikamentendaten ist aber ein Streit entbrannt. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger gab im Herbst bekannt, nach einem Pilotprojekt in der Steiermark fit fürs Bundesrollout zu sein. Er kritisierte das System aber als unausgereift. Die E-Medikation soll Wechselwirkungen verhindern; dafür sollen auch Apotheken rezeptfreie Arzneien vermerken.

Frage: Wie geht es nun weiter?

Antwort: Das für eine entsprechende Verordnung zuständige Gesundheitsministerium gab bekannt, dass die flächendeckende Anwendbarkeit der E-Medikation in den Arztpraxen noch bis Ende 2017 oder Anfang 2018 auf sich warten lassen werde. Die Ärztekammer hält selbst das für unrealistisch. Laut Elga GmbH wird an der abschließenden Qualitätssicherung der Softwareeinbauten gearbeitet. Dem Hauptverband zufolge könnten mit beim Pilotprojekt eingesetzten Arztsoftwareprodukten bereits 90 Prozent der steirischen Ärzte mit E-Card-System und 70 Prozent der Ärzte mit E-Card-System in ganz Österreich versorgt werden.

Frage: Wie viele Österreicher haben sich bisher von Elga abgemeldet?

Antwort: Prinzipiell ist jeder Krankenversicherte angemeldet, hat aber die Option, sich abzumelden. Davon haben bis November 2016 rund 255.500 Personen Gebrauch gemacht. Zusätzlich können sich Patienten von einzelnen Funktionen abmelden oder Dokumente sperren. Eine Wiederanmeldung ist jederzeit möglich, Befunde nachträglich einzuspeisen aber nicht. Insgesamt wurden bis Ende November rund drei Millionen E-Befunde registriert.

Frage: Wie kann man auf die elektronische Gesundheitsakte zugreifen?

Antwort: Der Login zu Elga ist auf www.gesundheit.gv.at zu finden. So man sich mittels Handysignatur oder Bürgerkarte ausgewiesen hat, kann man seine Daten einsehen und prüfen, wer wann was abgerufen hat – was nur behandelnde Ärzte und Apotheker beim Abrufen der E-Card dürfen. Laut Elga GmbH werden die Daten in Hochsicherheitsrechenzentren oder in jenen der Elga-Dienstleister gespeichert, Datenschutz habe "höchste Priorität" . Wer aus Elga aussteigen will, kann ein Formular dafür anfordern (telefonisch unter 050-124 4411) und muss es an die Elga-Widerspruchstelle (Postfach 180, 1021 Wien) senden.

Frage: Wie fällt das Feedback der Patienten bezüglich Elga aus?

Antwort: Für die Steiermark, wo Elga – neben Wien – am längsten läuft, teilte Patientenombudsfrau Renate Skledar dem STANDARD mit, Elga laufe "völlig komplikationslos". Es habe dazu heuer 60 Anfragen gegeben, oft zum Login oder zum Abmeldeformular. Datenschutzbedenken oder Ähnliches seien nicht aufgetaucht.

Frage: Haben Kinder eine eigene elektronische Gesundheitsakte?

Antwort: Ja. Bis Vollendung des 14. Lebensjahres ihres Kindes können Obsorgeberechtigte in diese Einsicht nehmen. Da kein zentrales Register der Obsorgeverhältnisse existiert, wurde ein Vertretungstool entwickelt, über das sich Berechtigte einloggen können. (Gudrun Springer, 7.1.2017)