Wien – Eine Beziehungsgeschichte hat Gruppeninspektor S. mit dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs vor den Schöffensenat unter Vorsitz von Christian Noe gebracht. Im Frühjahr 2015 soll er in einer niederösterreichischen Kleinstadt dafür gesorgt haben, dass seine Partnerin – die er im Zuge von Ermittlungen rund um deren Gatten kennenlernte – deutlich bessere Karten in ihrem Scheidungsverfahren bekommt.
Begonnen hat die Sache mit einer Vermisstenanzeige, die Erika T. erstattet hat. Ihr Ehemann war verschwunden, es gab nur einige kryptische SMS. Einige Wochen später entdeckte ihn die Polizei in einem Wiener Hotel. "Sie haben uns ein Fax geschickt, dass er wohlbehalten gefunden worden sei", erinnert sich der Angeklagte. Und offenbart Polizeiinterna: "Wohlbehalten" ist quasi das Codewort, dass er mit einer anderen Frau zusammen gewesen sei.
"Sie hat mir leidgetan"
S. bat die besorgte Ehefrau zum Gespräch und eröffnete ihr diesen Umstand. Sie begann ihm ihr Leid zu klagen, der Mann habe sie schon länger schikaniert. "Sie war ganz einfach fertig und hat mir leidgetan." Daher gibt er auch zu, in der Polizeidatenbank nach Informationen über Herrn T. gesucht zu haben. Genauso, dass er bald darauf eine mehrwöchige sexuelle Beziehung mit der Frau eingegangen sei.
Die private Computerrecherche an sich ist schon Amtsmissbrauch, der Polizist entschuldigt sich dafür. Schwerwiegender ist aber der Vorwurf, er hätte im folgenden Scheidungsverfahren Frau T. unterstützt. Zunächst mit juristischen Tipps.
Laut Anklage wurde man dann konkreter. Frau T. ließ die Schlösser des Wohnhauses wechseln, als der zurückgekehrte Ehemann wütend Einlass begehrte, rief sie die Exekutive. Zwei Tage später erneut, diesmal wollte sie ein Betretungsverbot. Inspektor S. und ein Kollege kamen vorbei und erließen dieses. Genauer, S. leitete die Amtshandlung und schrieb auch den Bericht. "Es ist eine schiefe Optik", gibt er zu. Aber bei der Sachlage hätte jeder so gehandelt.
Erst Scheidung, dann wieder geheiratet
Verwirrend ist: Frau T. hat sich nach der Scheidung versöhnt und ist seit vergangenen September wieder mit Herrn T. verheiratet. Nun behauptet sie, bei der Wegweisung habe gar keine Gefahr bestanden. "Er hat mir sogar Blumen und Salatpflanzerl mitgebracht!". Als sie der Vorsitzende darauf hinweist, dass sie sich dann damals selbst strafbar gemacht habe, spricht sie doch wieder von Angst.
Noe vertagt. Er will eine weitere Zeugin hören, um einschätzen zu können, ob das Betretungsverbot gerechtfertigt gewesen ist. (Michael Möseneder, 16.1.2017)