Die Hemmschwelle, Online-Betrug anzuzeigen, ist nach wie vor hoch.

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Fast 1800 Euro überwies ein Wohnungssuchender dem vermeintlichen Eigentümer einer zentral gelegenen Zwei-Zimmer-Wohnung in Wien, ohne diese jemals besichtigt zu haben. Dann hörte er nie wieder etwas von ihm – und das Inserat war online plötzlich nicht mehr auffindbar.

Silvia Strasser, die Pressesprecherin des Bundeskriminalamts (BKA), kennt solche Fälle. Online-Mietbetrug würde immer wieder in Wellen auftreten, erklärt sie. Aktuell beobachtet sie in dieser Hinsicht jedoch keine Zunahme.

Die Vorgehensweise der Täter sei immer die gleiche: Diese inserieren online Wohnungen, die aufgrund ihrer Größe und des Preises besonders verlockend klingen. "Ihre Zielgruppe sind Menschen, die günstige Wohnungen suchen", sagt Strasser. Der Täter gibt meist vor, im Ausland zu sein und bietet an, gegen eine entsprechende Vorauszahlung Mietvertrag und Wohnungsschlüssel zu übermitteln. Nach der Überweisung herrscht jedoch Funkstille. Die inserierte Wohnung stehe nicht im Eigentum des Täters und sei meist bewohnt, betont Stasser.

Täter im Ausland

Was die Aufklärung erschwert: "Bei diesen Fällen gibt es meist einen internationalen Bezug, und die Zahlungen gehen ins Ausland", sagt Strasser. Noch eine Beobachtung des BKA: "Die Täter werden professioneller." Sei es früher noch ein guter Tipp gewesen, auf Grammatik- und Rechtschreibfehler beim Wohnungsinserat oder in der darauffolgenden Korrespondenz zu achten, werde heute oft in gutem Deutsch kommuniziert.

Der wichtigste Tipp, um sich gegen Betrug zu schützen: "Bestehen Sie auf einer Besichtigung der Immobilie vor Abschluss eines Mietvertrages bzw. vor der Zahlung einer Kaution, und überprüfen Sie die Berechtigung der Vermietung", sagt Strasser.

Zu besonderer Vorsicht mahnt die Expertin, wenn der vermeintliche Vermieter den Interessenten zu Überweisungen ins Ausland auffordert, etwa mittels Western Union. Das könne ein Indiz für eine Betrugshandlung sein.

Jenen, die glauben, an einen Betrüger geraten zu sein, rät Strasser zum Abbruch des Kontakts und gegebenenfalls zur Erstattung einer Anzeige. Konkrete Zahlen darüber, wie groß die Problematik von Online-Mietbetrug ist, gibt es nicht. Laut BKA-Zahlen gab es im Jahr 2015 aber insgesamt 7743 angezeigte Fälle von Internetbetrug – 12,6 Prozent mehr als 2014. Für 2016 liegen noch keine Zahlen vor. Strasser geht aber davon aus, dass die Zahlen weiter steigen.

Sensibilisierte Wohnungssuchende

"Auf eher gleichem Niveau" sieht aber Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer, die Anzahl der Anfragen, die diesbezüglich bei ihm einlangen: "Das ist meines Erachtens darauf zurückzuführen, dass die Leute doch sensibilisierter geworden sind", sagt er. Die meisten würden unrealistisch günstige Angebote heute einfach wegklicken. "Und diejenigen, die darauf reagieren, sind dann spätestens bei Vorauszahlungsanfragen skeptisch."

Wer auf die Masche dennoch hineinfällt, würde sich aber oft dafür schämen und daher nicht zur Polizei gehen, erzählt Strasser – auch weil der Glaube verbreitet sei, dass diese sowieso nichts mehr machen könne. Dabei gebe es Möglichkeiten der Aufklärung, meint Strasser. Die Hemmschwelle, Online-Betrug anzuzeigen, sei aber nach wie vor hoch: "Einen Taschendiebstahl zeigt man eher an."

Das Geld des eingangs erwähnten Betroffenen ist jedenfalls mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit futsch. Die Suche nach einer günstigen Wohnung geht also weiter. (zof, 20.1.2017)