"ATV Aktuell" mit u.a. Benedikt Gmeiner und Jenny Laimer ist in punkto Quoten das erfolgreichste Nachrichtenformat im österreichischen Privatfernsehen.

Foto: ATV/Kainerstorfer

Wien – Durchschnittlich 105.000 Zuseher ab 12 Jahren (Marktanteil 5,1 Prozent) erreichte der Privatsender ATV 2016 mit seinem Nachrichtenformat "ATV Aktuell". Die Nettoreichweite aller fünf "ATV Aktuell"-Sendungen betrug im vergangenen Jahr täglich 362.000 Personen und das unmoderierte Duell zwischen den Bundespräsidentschaftskandidaten Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer kam im Schnitt auf 432.000 Zuseher. Das sind jene Zahlen, die ATV präsentiert, um von Österreichs "erfolgreichster Nachrichtenredaktion im Privat-TV" zu sprechen.

Nach dem Offenen Brief an Medienpolitiker und dem Chef der Bundeswettbewerbsbehörde – der STANDARD berichtete – warnen ATV-Redakteure weiter vor den Folgen einer zu engen Verzahnung der Redaktionen im Falle eines Verkaufs des Privatsenders an die deutsche Sendergruppe ProSiebenSat1Puls 4. Seit mehr als einem Jahrzehnt zeige die ATV-Nachrichtenredaktion wie "unabhängiger, kritischer Fernsehjournalismus" aussehen könne, heißt es. Und zu den Beweggründen des Appells an die Medienpolitik: "Ein Wegfall der erfolgreichsten Nachrichtenredaktion im Privat-TV wäre ein spürbarer Verlust an kritischer Öffentlichkeit, darauf wollten wir die Medienpolitik und die Behörden mit unserem Brief hinweisen."

Die Bundeswettbewerbsbehörde gab grundsätzlich grünes Licht für den Verkauf von ATV, das zu Herbert Kloibers Tele München Gruppe gehört, an den deutschen Konzern ProSiebenSat1Puls4. In Kürze werden jene Auflagen veröffentlicht, die erfüllt werden müssten. Erwartet wird, dass die Behörde eine zu enge redaktionelle Verflechtung untersagt. Eine eigenständige Redaktion könnte demnach auch Voraussetzung für die Übernahme sein. Bei den Spekulationen der letzten Wochen sei es primär um die marktbeherrschende Stellung am Werbemarkt gegangen. Zu kurz gekommen sei das Thema Pluralismus.

Die ATV-Redakteure betonen: "Wir hoffen, dass alle Beteiligten mit dem Wert der Meinungsvielfalt nicht leichtfertig umgehen und warten jetzt auf die Auflagen, die die Bundeswettbewerbsbehörde in Kürze veröffentlichen wird." (omark, 6.2.2017)